Ein Pärchen sitzt auf dem Boden. Im Hintergrund sind Bergspitzen zu erkennen.

Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung

  • Geld zurück bei Storno & Abbruch
  • Günstige Familien- und Jahres-Tarife
  • Günstige Last-Minute Konditionen
Siegel für die Reiserücktrittsversicherungen mit der Bewertung 1,6 (Gut)

Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung – falls Sie den Urlaub absagen oder abbre­chen müssen

Schützen Sie sich vor hohen Stornokosten mit unserer Reiserücktritts­versicherung. Wir bieten Ihnen einen optimalen Versicherungs­schutz, falls Sie Ihre Reise absagen müssen. Mit der Reiserücktritts­versicherung sichern Sie Ihre gebuchte Reise vor Reiseantritt ab und mit der Reiseabbruchversicherung sichern Sie sich gegen Kosten bei einem Abbruch während der Reise ab – und das weltweit. 

Stornokostenabsicherung vor der Reise

Erstattung der Rückreisekosten bei Reiseabbruch

Mehrfach ausgezeichnet von Stiftung Warentest Finanztest

Einmalig oder beliebig oft reisen

Tarif­ver­gleich

Für 1 Reise

  • Reiserücktrittsversicherung
    Reiserücktrittsversicherung
    • Erstattung der Rücktritts- oder Umbuchungs- bzw. Stornokosten, wenn ein versicherter Grund vorliegt (Nicht-Antritt oder Nichtnutzung eines Mietobjektes).
    • Sie können aus persönlichen Gründen bis 42 Tage vor Reiseantritt umbuchen - wir übernehmen die Umbuchungskosten von bis zu 30 € pro Person.
    • Keine Selbstbeteiligung, ausgenommen sind ambulant behandelte Erkrankungen.
  • Reise­ab­bruch-Versi­che­rung (optional)
    Reiseabbruch-Versicherung
    • Bei Reiseabbruch Erstattung der Rückreisekosten. In den ersten acht Tagen Erstattung des kompletten Reisepreises, ab dem neunten Tag anteilig alle ausgefallenen Reiseleistungen.
    • Bei Reiseunterbrechung: Erstattung der Kosten für die Nachreise, z. B. bei einer Rundreise.
    • Sagt eine mitreisende Person ab, übernehmen wir die Kosten für eine Teilstornierung, wie z. B. den Einzelzimmerzuschlag.
  • Für 1 Reise
  • Weltweit gültig
  • Günstiger Familientarif
    Familientarif
    • Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 21. Geburtstag. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich.
    • In der Reiseversicherung für eine Reise müssen mindestens 2 Erwachsene und 1 Kind zusammen reisen, damit ein Familientarif abgeschlossen werden kann.
  • Aktiv-Urlaub Plus (optional) 
    Aktiv-Urlaub Plus

    Verbessert die Leistung Ihrer gewählten Reiseversicherung

    • Reiserücktritt: Zusätzlich versichert ist die Sportunfähigkeit oder ein erheblicher Schaden an Ihren Sportgeräten. Erstattung von Leihgebühren, wenn das Sportgerät abhandenkommt.
    • Reiseabbruch: Zusätzlich versichert ist die Sportunfähigkeit oder ein erheblicher Schaden an Ihren Sportgeräten. Erstattung von Leihgebühren, wenn das Sportgerät abhandenkommt.
    • Reisegepäck: Zusätzliche Versicherungssumme für Sportgeräte 1.500 €

    Nur gültig mit einem Hauptprodukt.

  • Camping-Urlaub Plus Europa (optional) 
    Camping-Urlaub Plus Europa

    Verbessert die Leistung Ihrer gewählten Reiseversicherung

    • Reiserücktritt/Reiseabbruch: Zusätzlich versichert ist ein erheblicher Schaden an Ihrem Camping-Fahrzeug und die Überbuchung des Campingplatzes
    • Reisegepäck: Zusätzlicher Versicherungsschutz für Ihre Campingausrüstung (z. B. Zelte, Vordach, Campingmöbel und Haushaltsgeräte)

    Nur gültig mit einem Hauptprodukt.

49

(Beispielpreis für 1 Reise, Reisepreis bis 1.000 €, bis. 65. Geburtstag)

Berechnen & Buchen
Spartipp

Jahres­ver­si­che­rung

  • Reiserücktrittsversicherung
    Reiserücktrittsversicherung
    • Erstattung der Rücktritts- oder Umbuchungs- bzw. Stornokosten, wenn ein versicherter Grund vorliegt (Nicht-Antritt oder Nichtnutzung eines Mietobjektes).
    • Sie können aus persönlichen Gründen bis 42 Tage vor Reiseantritt umbuchen - wir übernehmen die Umbuchungskosten von bis zu 30 € pro Person.
    • Keine Selbstbeteiligung, ausgenommen sind ambulant behandelte Erkrankungen.
  • Reise­ab­bruch-Versi­che­rung (optional)
    Reiseabbruch-Versicherung
    • Bei Reiseabbruch Erstattung der Rückreisekosten. In den ersten acht Tagen Erstattung des kompletten Reisepreises, ab dem neunten Tag anteilig alle ausgefallenen Reiseleistungen.
    • Bei Reiseunterbrechung: Erstattung der Kosten für die Nachreise, z. B. bei einer Rundreise.
    • Sagt eine mitreisende Person ab, übernehmen wir die Kosten für eine Teilstornierung, wie z. B. den Einzelzimmerzuschlag.
  • Für beliebig viele Reisen im Jahr
  • Weltweit gültig
  • Günstiger Familientarif 
    Familientarif
    • Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 26. Geburtstag. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich.
    • Reisen Familienmitglieder mit der Jahres-Reiserücktrittsversicherung allein, beträgt die Versicherungssumme 50 % der vereinbarten Familienversicherungssumme.
    • Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch-Versicherung im Familientarif können auch 2 Erwachsene als Paar abschließen. Auch hier ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich.
55

(Beispielpreis pro Jahr, Reisepreis bis 1.000 €, bis. 65. Geburtstag)

Berechnen & Buchen

Die wich­tigsten Leis­tungen

Reiserücktrittsversicherung (für eine Reise oder als Jahresversicherung)
Leis­tungs­merk­maleReise­rück­tritts­versi­che­rung
Die Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung dient der Absi­che­rung anfal­lender Kosten, wenn die Reise vor Reise­be­ginn aus versi­chertem Grund nicht oder nicht recht­zeitig ange­treten, oder umge­bucht werden muss.
Die Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung dient der Absi­che­rung anfal­lender Kosten, wenn die Reise vor Reise­be­ginn aus versi­chertem Grund nicht oder nicht recht­zeitig ange­treten, oder umge­bucht werden muss.
Bei Nicht­an­tritt der Reise/​Nicht­nut­zung des Miet­ob­jekts
Bei Nicht­an­tritt der Reise/​Nicht­nut­zung des Miet­ob­jekts
Erstat­tung der Rück­tritts­kosten inklu­sive bei der Buchung berech­neter Vermitt­lungs­ent­gelte
Erstat­tung der Rück­tritts­kosten inklu­sive bei der Buchung berech­neter Vermitt­lungs­ent­gelte 
Erstat­tung des Einzel­zim­mer­zu­schlags oder Ersatz der antei­ligen Kosten für das Doppel­zimmer bei Teil­stor­nie­rung durch eine mitrei­sende Person
Erstat­tung des Einzel­zim­mer­zu­schlags oder Ersatz der antei­ligen Kosten für das Doppel­zimmer bei Teil­stor­nie­rung durch eine mitrei­sende Person 
Bei verspä­tetem Reise­an­tritt
Bei verspä­tetem Reise­an­tritt
Erstat­tung der zusätz­lich entste­henden Hinreise-Mehr­kosten
Erstat­tung der zusätz­lich entste­henden Hinreise-Mehr­kosten 
Erstat­tung der nicht in Anspruch genom­menen Reise­leis­tungen
Erstat­tung der nicht in Anspruch genom­menen Reise­leis­tungen 
Bei Umbu­chung der Reise
Bei Umbu­chung der Reise
Ersatz der Umbu­chungs­kosten bei Umbu­chung aus versi­chertem Grund
Ersatz der Umbu­chungs­kosten bei Umbu­chung aus versi­chertem Grund 
Erstat­tung der Umbu­chungs­kosten ohne versi­cherten Grund bis 42 Tage vor Reise­an­tritt bis
Erstat­tung der Umbu­chungs­kosten ohne versi­cherten Grund bis 42 Tage vor Reise­an­tritt bis30 €
Bei Versäumnis des Kreuz­fahrt­schiffes und erfor­der­li­cher Nach­reise
Bei Versäumnis des Kreuz­fahrt­schiffes und erfor­der­li­cher Nach­reise
Erstat­tung der Nach­reise-Mehr­kosten aufgrund von Verspä­tung eines öffent­li­chen Verkehrs­mit­tels um mehr als 2 Stunden bis
Erstat­tung der Nach­reise-Mehr­kosten aufgrund von Verspä­tung eines öffent­li­chen Verkehrs­mit­tels um mehr als 2 Stunden bis1.500 €
Bei Erhalt eines preis­güns­ti­geren Ange­botes einer Flug-Pauschal­reise (Best­preis-Garantie)
Bei Erhalt eines preis­güns­ti­geren Ange­botes einer Flug-Pauschal­reise (Best­preis-Garantie)
Erstat­tung der Preis­dif­fe­renz zwischen dem tatsäch­li­chen Reise­preis und dem binnen 7 Tagen nach Reise­bu­chung erhal­tenem Konkur­renz­an­gebot, bis zu einem Anteil vom Reise­preis von
Erstat­tung der Preis­dif­fe­renz zwischen dem tatsäch­li­chen Reise­preis und dem binnen 7 Tagen nach Reise­bu­chung erhal­tenem Konkur­renz­an­gebot, bis zu einem Anteil vom Reise­preis von20 %
Versi­cherte Gründe
Versi­cherte Gründe
Uner­war­tete schwere Erkran­kung
Uner­war­tete schwere Erkran­kung 
Uner­war­tete Verschlech­te­rung einer beste­henden Erkran­kung
Uner­war­tete Verschlech­te­rung einer beste­henden Erkran­kung 
Tod, schwere Unfall­ver­let­zung
Tod, schwere Unfall­ver­let­zung 
Schwan­ger­schaft, Kompli­ka­tionen während der Schwan­ger­schaft
Schwan­ger­schaft, Kompli­ka­tionen während der Schwan­ger­schaft 
Bruch von Prothesen und Locke­rung von implan­tierten Gelenken
Bruch von Prothesen und Locke­rung von implan­tierten Gelenken 
Impfun­ver­träg­lich­keit
Impfun­ver­träg­lich­keit 
Organ­spende/-​empfang
Organ­spende/-​empfang 
Erheb­li­cher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versi­cherten Person
Erheb­li­cher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versi­cherten Person 
Uner­war­tete gericht­liche Ladung
Uner­war­tete gericht­liche Ladung 
Pfle­ge­auf­nahme oder Adop­ti­ons­vollzug eines Kindes in der Reise­zeit
Pfle­ge­auf­nahme oder Adop­ti­ons­vollzug eines Kindes in der Reise­zeit 
Uner­war­tete betriebs­be­dingter Kündi­gung, Wieder­ein­stel­lung nach Arbeits­lo­sig­keit, Kurz­ar­beit oder Arbeits­platz­wechsel
Uner­war­tete betriebs­be­dingter Kündi­gung, Wieder­ein­stel­lung nach Arbeits­lo­sig­keit, Kurz­ar­beit oder Arbeits­platz­wechsel 
Uner­war­tete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbil­dungs­ver­hält­nisses (mindes­tens 15 Wochen­stunden)
Uner­war­tete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbil­dungs­ver­hält­nisses (mindes­tens 15 Wochen­stunden) 
Schüler-/​Studen­ten­schutz:
  • Wieder­ho­lungs­prü­fung fällt in die versi­cherte Reise­zeit oder 14 Tage danach
  • Nicht­ver­set­zung oder Nicht­zu­las­sung zur Prüfung auf Schul- oder Klas­sen­reisen
Schüler-/​Studen­ten­schutz:
  • Wieder­ho­lungs­prü­fung fällt in die versi­cherte Reise­zeit oder 14 Tage danach
  • Nicht­ver­set­zung oder Nicht­zu­las­sung zur Prüfung auf Schul- oder Klas­sen­reisen
 
Versäumnis des versi­cherten Verkehrs­mit­tels 
  • aufgrund von Ausfall eines öffent­li­chen Verkehrs­mit­tels oder Verspä­tung um mehr als 2 Stunden
  • aufgrund von Betei­li­gung an einem Unfall oder einer Panne während der Anreise
Versäumnis des versi­cherten Verkehrs­mit­tels 
  • aufgrund von Ausfall eines öffent­li­chen Verkehrs­mit­tels oder Verspä­tung um mehr als 2 Stunden
  • aufgrund von Betei­li­gung an einem Unfall oder einer Panne während der Anreise
 
Erkran­kung, Tod eines/​einer zur Reise ange­mel­deten Hundes/​Katze
Erkran­kung, Tod eines/​einer zur Reise ange­mel­deten Hundes/​Katze 
Uner­war­tete Heim­platz­zu­wei­sung und erfor­der­li­cher Einzug in der Reise­zeit
Uner­war­tete Heim­platz­zu­wei­sung und erfor­der­li­cher Einzug in der Reise­zeit 
Ableh­nung der Visumser­tei­lung für das Reise­zi­el­land
Ableh­nung der Visumser­tei­lung für das Reise­zi­el­land 
Selbst­be­halt
Selbst­be­halt
Selbst­be­halt
  • Mit Selbst­be­halt bzw. Selbst­be­tei­li­gung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versi­che­rungs­nehmer im Leis­tungs­fall selbst zahlt. 
Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung für eine Reise
  • Kein Selbst­be­halt bei allen versi­cherten Ereig­nissen mit Ausnahme von ambu­lant behan­delten schweren und uner­war­teten Erkran­kungen. In diesem Fall beträgt der Selbst­be­halt 20 % des erstat­tungs­fä­higen Scha­dens.
  • Der Selbst­be­halt kann optional mit einer zusätz­li­chen Selbst­be­halts­über­nah­me­ver­si­che­rung im Buchungs­pro­zess voll­ständig ausge­schlossen werden.
Jahres-Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung
  • Kein Selbst­be­halt
Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung für eine Reise
  • Kein Selbst­be­halt bei allen versi­cherten Ereig­nissen mit Ausnahme von ambu­lant behan­delten schweren und uner­war­teten Erkran­kungen. In diesem Fall beträgt der Selbst­be­halt 20 % des erstat­tungs­fä­higen Scha­dens.
  • Der Selbst­be­halt kann optional mit einer zusätz­li­chen Selbst­be­halts­über­nah­me­ver­si­che­rung im Buchungs­pro­zess voll­ständig ausge­schlossen werden.
Jahres-Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung
  • Kein Selbst­be­halt
 
Reiseabbruch-Versicherung (für eine Reise und als Jahresversicherung)
Leis­tungs­merk­maleReise­ab­bruch-Versi­che­rung
Die Reise­ab­bruch-Versi­che­rung dient der Absi­che­rung anfal­lender Kosten, wenn die Reise aus versi­chertem Grund abge­bro­chen, unter­bro­chen oder die Rück­reise verspätet ange­treten werden muss.
Die Reise­ab­bruch-Versi­che­rung dient der Absi­che­rung anfal­lender Kosten, wenn die Reise aus versi­chertem Grund abge­bro­chen, unter­bro­chen oder die Rück­reise verspätet ange­treten werden muss.
Bei Reise­ab­bruch
Bei Reise­ab­bruch
Erstat­tung des voll­stän­digen Reise­preises, wenn die Reise inner­halb der ersten Reise­hälfte (inner­halb der ersten 8 Reise­tage) abge­bro­chen wird
Erstat­tung des voll­stän­digen Reise­preises, wenn die Reise inner­halb der ersten Reise­hälfte (inner­halb der ersten 8 Reise­tage) abge­bro­chen wird 
Erstat­tung der nicht in Anspruch genom­menen Reise­leis­tungen, wenn die Reise inner­halb der zweiten Reise­hälfte (spätes­tens ab dem 9. Reisetag) abge­bro­chen wird
Erstat­tung der nicht in Anspruch genom­menen Reise­leis­tungen, wenn die Reise inner­halb der zweiten Reise­hälfte (spätes­tens ab dem 9. Reisetag) abge­bro­chen wird 
Erstat­tung der zusätz­lich entstan­denen Rück­rei­se­kosten inklu­sive sons­tiger Mehr­kosten (z. B. Über­nach­tung und Verpfle­gung)
Erstat­tung der zusätz­lich entstan­denen Rück­rei­se­kosten inklu­sive sons­tiger Mehr­kosten (z. B. Über­nach­tung und Verpfle­gung) 
Bei Unter­bre­chung der Reise
Bei Unter­bre­chung der Reise
Erstat­tung der nicht in Anspruch genom­menen Reise­leis­tungen bzw. Erstat­tung der nicht genutzten Reise­tage anteilig zur gesamten Reise­dauer
Erstat­tung der nicht in Anspruch genom­menen Reise­leis­tungen bzw. Erstat­tung der nicht genutzten Reise­tage anteilig zur gesamten Reise­dauer 
Ersatz der Nach­rei­se­kosten, bei einer Rund­reise oder Kreuz­fahrt, um wieder zur Reise­gruppe gelangen zu können
Ersatz der Nach­rei­se­kosten, bei einer Rund­reise oder Kreuz­fahrt, um wieder zur Reise­gruppe gelangen zu können 
Bei verspä­teter Rück­reise
Bei verspä­teter Rück­reise
Erstat­tung der zusätz­lich entstan­denen Rück­rei­se­kosten inklu­sive sons­tiger Mehr­kosten (z. B. Über­nach­tung und Verpfle­gung) sowie der zusätz­li­chen Unter­kunfts­kosten
Erstat­tung der zusätz­lich entstan­denen Rück­rei­se­kosten inklu­sive sons­tiger Mehr­kosten (z. B. Über­nach­tung und Verpfle­gung) sowie der zusätz­li­chen Unter­kunfts­kosten 
Bei Unter­bre­chung von Rund­reisen oder Kreuz­fahrten
Bei Unter­bre­chung von Rund­reisen oder Kreuz­fahrten
Erstat­tung der Beför­de­rungs­kosten vom Ort der Unter­bre­chung bis zur Reise­gruppe
Erstat­tung der Beför­de­rungs­kosten vom Ort der Unter­bre­chung bis zur Reise­gruppe 
Versi­cherte Gründe
Versi­cherte Gründe
Uner­war­tete schwere Erkran­kung
Uner­war­tete schwere Erkran­kung 
Uner­war­tete Verschlech­te­rung einer beste­henden Erkran­kung
Uner­war­tete Verschlech­te­rung einer beste­henden Erkran­kung 
Tod, schwere Unfall­ver­let­zung
Tod, schwere Unfall­ver­let­zung 
Schwan­ger­schaft, Kompli­ka­tionen während der Schwan­ger­schaft
Schwan­ger­schaft, Kompli­ka­tionen während der Schwan­ger­schaft 
Bruch von Prothesen und Locke­rung von implan­tierten Gelenken
Bruch von Prothesen und Locke­rung von implan­tierten Gelenken 
Impfun­ver­träg­lich­keit
Impfun­ver­träg­lich­keit 
Organ­spende/-​empfang
Organ­spende/-​empfang 
Erheb­li­cher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versi­cherten Person
Erheb­li­cher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versi­cherten Person 
Uner­war­tete gericht­liche Ladung
Uner­war­tete gericht­liche Ladung 
Pfle­ge­auf­nahme oder Adop­ti­ons­vollzug eines Kindes in der Reise­zeit
Pfle­ge­auf­nahme oder Adop­ti­ons­vollzug eines Kindes in der Reise­zeit 
Versäumnis des versi­cherten Verkehrs­mit­tels
  • aufgrund von Ausfall eines öffent­li­chen Verkehrs­mit­tels oder Verspä­tung um mehr als 2 Stunden
  • aufgrund von Betei­li­gung an einem Unfall oder einer Panne während der Anreise
Versäumnis des versi­cherten Verkehrs­mit­tels
  • aufgrund von Ausfall eines öffent­li­chen Verkehrs­mit­tels oder Verspä­tung um mehr als 2 Stunden
  • aufgrund von Betei­li­gung an einem Unfall oder einer Panne während der Anreise
 
Erkran­kung, Tod eines/​einer zur Reise ange­mel­deten Hundes/​Katze
Erkran­kung, Tod eines/​einer zur Reise ange­mel­deten Hundes/​Katze 
Extrem­wetter oder geolo­gi­schem Ereignis am Urlaubsort (z.B. Lawinen, Erdrut­sche, Über­schwem­mungen, Erdbeben, Wirbel­stürme oder Feuer)
Extrem­wetter oder geolo­gi­schem Ereignis am Urlaubsort (z.B. Lawinen, Erdrut­sche, Über­schwem­mungen, Erdbeben, Wirbel­stürme oder Feuer) 
Selbst­be­halt 
Selbst­be­halt 
Selbst­be­halt
  • Mit Selbst­be­halt bzw. Selbst­be­tei­li­gung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versi­che­rungs­nehmer im Leis­tungs­fall selbst zahlt. 
Reise­ab­bruch-Versi­che­rung für eine Reise
  • Kein Selbst­be­halt bei allen versi­cherten Ereig­nissen mit Ausnahme von ambu­lant behan­delten schweren und uner­war­teten Erkran­kungen. In diesem Fall beträgt der Selbst­be­halt 20 % des erstat­tungs­fä­higen Scha­dens.
  • Der Selbst­be­halt kann optional mit einer zusätz­li­chen Selbst­be­halts­über­nah­me­ver­si­che­rung im Buchungs­pro­zess voll­ständig ausge­schlossen werden.
Jahres-Reise­ab­bruch-Versi­che­rung
  • Kein Selbst­be­halt
Reise­ab­bruch-Versi­che­rung für eine Reise
  • Kein Selbst­be­halt bei allen versi­cherten Ereig­nissen mit Ausnahme von ambu­lant behan­delten schweren und uner­war­teten Erkran­kungen. In diesem Fall beträgt der Selbst­be­halt 20 % des erstat­tungs­fä­higen Scha­dens.
  • Der Selbst­be­halt kann optional mit einer zusätz­li­chen Selbst­be­halts­über­nah­me­ver­si­che­rung im Buchungs­pro­zess voll­ständig ausge­schlossen werden.
Jahres-Reise­ab­bruch-Versi­che­rung
  • Kein Selbst­be­halt
Zusatzprodukt Aktiv-Urlaub Plus

Leis­tungs­merk­maleAktiv-Urlaub Plus
Die Zusatz­ver­si­che­rung Aktiv-Urlaub Plus ergänzt die versi­cherten Ereig­nisse und versi­cherten Leis­tungen der jewei­ligen Haupt­ver­si­che­rung. Der Umfang der Ergän­zung ist abhängig vom gewählten Tarif.
Die Zusatz­ver­si­che­rung Aktiv-Urlaub Plus ergänzt die versi­cherten Ereig­nisse und versi­cherten Leis­tungen der jewei­ligen Haupt­ver­si­che­rung. Der Umfang der Ergän­zung ist abhängig vom gewählten Tarif.
Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung (nur gültig in Verbin­dung mit dem Haupt­pro­dukt Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung)

Zusätz­lich versi­cherte Ereig­nisse
  • Erheb­li­cher Schaden (mindes­tens 500 €) an Ihrem Sport­gerät durch Unfall, Feuer, Leitungs­was­ser­schäden, Elemen­tar­er­eig­nissen oder straf­baren Hand­lungen Dritter (z. B. Einbruch­diesbstahl)
  • Uner­war­tete Sport­un­fä­hig­keit
Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung (nur gültig in Verbin­dung mit dem Haupt­pro­dukt Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung)

Zusätz­lich versi­cherte Ereig­nisse
  • Erheb­li­cher Schaden (mindes­tens 500 €) an Ihrem Sport­gerät durch Unfall, Feuer, Leitungs­was­ser­schäden, Elemen­tar­er­eig­nissen oder straf­baren Hand­lungen Dritter (z. B. Einbruch­diesbstahl)
  • Uner­war­tete Sport­un­fä­hig­keit
 
Reise­ab­bruch-Versi­che­rung (nur gültig in Verbin­dung mit  dem Haupt­pro­dukt Reise­ab­bruch-Versi­che­rung)

Zusätz­lich versi­cherte Ereig­nisse:
  • Erheb­li­cher Schaden (mindes­tens 500 €) an Ihrem Sport­gerät durch Unfall, Feuer, Leitungs­was­ser­schäden, Elemen­tar­er­eig­nissen oder straf­baren Hand­lungen Dritter (z. B. Einbruch/​Diebb­stahl)
  • Uner­war­tete Sport­un­fä­hig­keit
Zusätz­lich versi­cherte Leis­tung:
  • Erstat­tung von Leih­ge­bühren für ein gleich­ar­tiges Sport­gerät bis 500 €
Reise­ab­bruch-Versi­che­rung (nur gültig in Verbin­dung mit  dem Haupt­pro­dukt Reise­ab­bruch-Versi­che­rung)

Zusätz­lich versi­cherte Ereig­nisse:
  • Erheb­li­cher Schaden (mindes­tens 500 €) an Ihrem Sport­gerät durch Unfall, Feuer, Leitungs­was­ser­schäden, Elemen­tar­er­eig­nissen oder straf­baren Hand­lungen Dritter (z. B. Einbruch/​Diebb­stahl)
  • Uner­war­tete Sport­un­fä­hig­keit
Zusätz­lich versi­cherte Leis­tung:
  • Erstat­tung von Leih­ge­bühren für ein gleich­ar­tiges Sport­gerät bis 500 €
 
Reise­ge­päck-Versi­che­rung (nur gültig in Verbin­dung mit  dem Haupt­pro­dukt Reise­ge­päck-Versi­che­rung)

Zusätz­lich versi­cherte Leis­tungen:
  • Erhö­hung der Reise­ge­päck-Versi­che­rungs­summe für Sport­ge­räte: 1.500 €
Reise­ge­päck-Versi­che­rung (nur gültig in Verbin­dung mit  dem Haupt­pro­dukt Reise­ge­päck-Versi­che­rung)

Zusätz­lich versi­cherte Leis­tungen:
  • Erhö­hung der Reise­ge­päck-Versi­che­rungs­summe für Sport­ge­räte: 1.500 €
 
Selbst­be­halt
Selbst­be­halt
Selbst­be­halt
  • Mit Selbst­be­halt bzw. Selbst­be­tei­li­gung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versi­che­rungs­nehmer im Leis­tungs­fall selbst zahlt. 
Kein Selbst­be­halt
Kein Selbst­be­halt
Zusatzprodukt Camping-Urlaub Plus Europa

Leis­tungs­merk­maleCamping-Urlaub Plus Europa
Die Zusatz­ver­si­che­rung Camping-Urlaub Plus ergänzt die versi­cherten Ereig­nisse und versi­cherten Leis­tungen der jewei­ligen Haupt­ver­si­che­rung. Der Umfang der Ergän­zung ist abhängig vom gewählten Tarif.
Die Zusatz­ver­si­che­rung Camping-Urlaub Plus ergänzt die versi­cherten Ereig­nisse und versi­cherten Leis­tungen der jewei­ligen Haupt­ver­si­che­rung. Der Umfang der Ergän­zung ist abhängig vom gewählten Tarif.
Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung (nur gültig in Verbin­dung mit  dem Haupt­pro­dukt Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung)

Zusätz­lich versi­chertes Ereignis:
  • Erheb­li­cher Schaden (ab 500 €) an Ihrem Camping-Fahr­zeug durch ein Unfall­er­eignis, Feuer oder Elemen­tar­er­eignis bzw. bei einem Dieb­stahl des Reise­fahr­zeugs
     
Zusätz­liche Leis­tungen:
  • Erstat­tung der Kosten für bis zu 3 Über­nach­tungen in einer Ersatz­un­ter­kunft bei verspä­tetem Antritt des Camping­platz­auf­ent­haltes oder bei Nicht­an­tritt durch dessen Über­bu­chung, je Nacht 100 €.
Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung (nur gültig in Verbin­dung mit  dem Haupt­pro­dukt Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung)

Zusätz­lich versi­chertes Ereignis:
  • Erheb­li­cher Schaden (ab 500 €) an Ihrem Camping-Fahr­zeug durch ein Unfall­er­eignis, Feuer oder Elemen­tar­er­eignis bzw. bei einem Dieb­stahl des Reise­fahr­zeugs
     
Zusätz­liche Leis­tungen:
  • Erstat­tung der Kosten für bis zu 3 Über­nach­tungen in einer Ersatz­un­ter­kunft bei verspä­tetem Antritt des Camping­platz­auf­ent­haltes oder bei Nicht­an­tritt durch dessen Über­bu­chung, je Nacht 100 €.
 
Reise­ab­bruch-Versi­che­rung (nur gültig in Verbin­dung mit  dem Haupt­pro­dukt Reise­ab­bruch-Versi­che­rung)

Zusätz­lich versi­chertes Ereignis:
  • Erheb­li­cher Schaden (ab 500 €) an Ihrem Camping-Fahr­zeug durch ein Unfall­er­eignis, Feuer oder Elemen­tar­er­eignis bzw. bei einem Dieb­stahl des Reise­fahr­zeugs
     
Zusätz­liche Leis­tungen:
  • Erstat­tung der Kosten für bis zu 3 Über­nach­tungen in einer Ersatz­un­ter­kunft bei verspä­tetem Antritt des Camping­platz­auf­ent­haltes oder bei Nicht­an­tritt durch dessen Über­bu­chung, je Nacht 100 €.
Reise­ab­bruch-Versi­che­rung (nur gültig in Verbin­dung mit  dem Haupt­pro­dukt Reise­ab­bruch-Versi­che­rung)

Zusätz­lich versi­chertes Ereignis:
  • Erheb­li­cher Schaden (ab 500 €) an Ihrem Camping-Fahr­zeug durch ein Unfall­er­eignis, Feuer oder Elemen­tar­er­eignis bzw. bei einem Dieb­stahl des Reise­fahr­zeugs
     
Zusätz­liche Leis­tungen:
  • Erstat­tung der Kosten für bis zu 3 Über­nach­tungen in einer Ersatz­un­ter­kunft bei verspä­tetem Antritt des Camping­platz­auf­ent­haltes oder bei Nicht­an­tritt durch dessen Über­bu­chung, je Nacht 100 €.
 
Reise­ge­päck-Versi­che­rung (nur gültig in Verbin­dung mit  dem Haupt­pro­dukt Reise­ge­päck-Versi­che­rung)

Zusätz­liche Leis­tungen:
  • Versi­che­rungs­schutz für Ihre Campin­g­aus­rüs­tung Ihre Campin­g­aus­rüs­tung (z.B. Zelte, Vorzelte, Sonnen­dä­cher, Solar­an­lagen, Camping­möbel und Haus­halts­ge­räte). Hierzu zählen auch Elek­tro­fahr­räder und E-Scooter. Entschä­di­gungs­summe je Versi­che­rungs­fall bis zu 2.000 €
Reise­ge­päck-Versi­che­rung (nur gültig in Verbin­dung mit  dem Haupt­pro­dukt Reise­ge­päck-Versi­che­rung)

Zusätz­liche Leis­tungen:
  • Versi­che­rungs­schutz für Ihre Campin­g­aus­rüs­tung Ihre Campin­g­aus­rüs­tung (z.B. Zelte, Vorzelte, Sonnen­dä­cher, Solar­an­lagen, Camping­möbel und Haus­halts­ge­räte). Hierzu zählen auch Elek­tro­fahr­räder und E-Scooter. Entschä­di­gungs­summe je Versi­che­rungs­fall bis zu 2.000 €
 
Selbst­be­halt
Selbst­be­halt
Selbst­be­halt
  • Mit Selbst­be­halt bzw. Selbst­be­tei­li­gung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versi­che­rungs­nehmer im Leis­tungs­fall selbst zahlt. 
Kein Selbst­be­halt
Kein Selbst­be­halt

Fragen und Antworten

Wer kann sich versichern?

Wohnsitz Deutschland

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung kann von Personen mit Wohnsitz in Deutschland abgeschlossen werden. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für alle Urlauber (Einzelreisende und Familien).

Wann sollte ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Hinweise für den Buchungszeitpunkt

Wir empfehlen Ihnen, die Reiserücktrittsversicherung mit Ihrer Urlaubsbuchung abzuschließen – dann kann nichts mehr schiefgehen. Spätestens ist der Abschluss 30 Tage vor Ihrem Reisebeginn möglich. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.

Wir empfehlen Ihnen, die Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch-Versicherung abzuschließen, wenn Sie gerne und viel auf Reisen sind. Schon bei mehr als 2 Reisen im Jahr lohnt sich häufig die Versicherung – und schützt Sie vor Stornokosten, wenn Sie eine Reise beispielsweise aufgrund von Krankheit, betriebsbedingter Kündigung oder plötzlichem Arbeitsplatzwechsel nicht antreten können, aber auch falls Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, unterbrechen oder verspätet abreisen müssen.

Bis wann kann ich eine Last Minute-Reiseversicherung abschließen?

Kurzfristige Buchungen werden automatisch erkannt

Als Last Minute gelten Flugreisen weltweit, die Sie bis höchstens 30 Tage vor dem Reiseantritt gebucht haben. Eine Last Minute-Reiseversicherung können Sie bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung abschließen. Eine Last Minute-Reise wird automatisch bei der Buchung der Reiseversicherung erkannt.

Können Selbst­be­tei­li­gungs­kosten entstehen?

Kein Selbstbehalt in der Jahresversicherung

Eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % fällt in der Reiserücktrittsversicherung für eine Reise nur bei ambulant behandelten Erkrankungen an. Bei allen anderen Versicherungsfällen gibt es keine Selbstbeteiligung. Der Selbstbehalt kann optional mit einer zusätzlichen Selbstbehaltsübernahmeversicherung im Buchungsprozess vollständig ausgeschlossen werden.

In der Jahres-Reiserücktrittsversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung.

Werden Umbuchungskosten erstattet?

Bei rechtzeitiger Umbuchung ohne Begründung möglich

Sofern Gründe vorliegen, die über die Versicherung abgedeckt sind (wie z. B. eine schwere Krankheit, betriebsbedingte Kündigung oder ein plötzlicher Wechsel des Arbeitsplatzes) werden Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornokosten erstattet. Falls keine dieser Gründe vorliegen, trägt die Reiserücktrittsversicherung für eine Reise bis 42 Tage vor Reisebeginn 30 € der Umbuchungskosten pro versicherte Person.

Gibt es günstigere Familientarife?

Familien sparen

Ja, für Familien bieten wir günstige Tarife an. 

Was gilt als Familie?

Versicherungen für eine Reise:

Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und mindestens 1 mitreisendes Kind (maximal 7 Kinder) bis zum 21. Geburtstag. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich.

Jahresversicherungen:

Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 26. Geburtstag oder auch 2 Erwachsene ohne Kind (Paarversicherung). Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich.

Reisen Familienmitglieder mit der Jahres-Reiserücktrittsversicherung allein, beträgt die Versicherungssumme 50 % der vereinbarten Familienversicherungssumme. 

Leis­tungs­be­schrei­bungen

Preis­über­sichten

Versi­che­rungs­be­din­gungen

Infor­ma­ti­ons­blätter

Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung und Urlaubs­ga­rantie direkt buchen

Wählen Sie bei der Buchung bequem aus folgenden Zahlungsarten aus:


Zahlungsmethoden

Reise­rück­tritt

ab
49

(Beispielpreis für 1 Reise, Reisepreis bis 1.000 €, bis. 65. Geburtstag)

Berechnen & Buchen
Spartipp

Jahres-Reise­rück­tritt

ab
55

(Beispielpreis pro Jahr, Reisepreis bis 1.000 €, bis 65. Geburtstag)

Berechnen & Buchen