Urlaubs­rei­se­schutz Gold & Platin

Eine Familie sitzt unter einem Sonnenschirm am Strand und spielen im Sand.

Reise­ver­si­che­rungs­pa­kete für eine Reise

  • Günstige Tarife für Familien & Gruppen
  • Auch als Last Minute-Angebot
  • Optional mit oder ohne Auslandskrankenversicherung
64

(Beispielpreis für eine Reise, ohne Auslandskrankenversicherung, Reisepreis 1.000 €, bis 65. Geburtstag)

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Komplettschutz

Ihre Vorteile

Reisen ohne Risiko: Wir haben Ihnen wichtige Reiseversicherungen praktisch in einem Paket zusammengestellt. Ob Urlaub oder Business-Trip – mit unserem Reise-Komplettschutz sichern Sie sich Top-Leistungen zum günstigen Preis: Versichert sind Reiserücktritt, Reiseabbruch, Notfälle, Gepäck sowie Unfälle. Bei PKW-Reisen profitieren Sie zusätzlich von unserem Autoreiseschutzbrief mit Pannenhilfe und Ersatzteilservice. Sie möchten auch Ihre Gesundheit schützen? Der Reiseschutz Platin enthält neben dem Reiseversicherungspaket auch eine leistungsstarke Auslandskrankenversicherung.

Rundum-sorglos: alle relevanten Reiseversicherungen in einem Paket

Schutz für Ihre Lieben – versichert sind bis zu 6 Personen oder 2 Familien, die gemeinsam reisen

Grenzenlos geschützt: gilt auch innerhalb Deutschlands (Ausnahme: Auslandskrankenversicherung)

Pandemie-Schutz Plus – schützt Sie bei Quarantäne

Tarif­ver­gleich

 Reise­schutz Gold
Best­seller
Reise­schutz Platin
Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung
Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung
  • Über­nahme der Kosten für die notwen­dige medi­zi­ni­sche Heil­be­hand­lung im Ausland.
  • Medi­zi­nisch sinn­voller Rück­trans­port in Ihr Heimat­land.
  • Erstat­tung der Kosten auch für mitver­si­cherte Begleit­per­sonen, z. B. wenn Sie mit Kindern im Ausland unter­wegs sind und diese stationär behan­delt werden.
  • Infor­ma­tion über die Möglich­keiten ärzt­li­cher Versor­gung am Urlaubsort.
  
Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung
Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung
  • Erstat­tung der Rück­tritts- oder Umbu­chungs- bzw. Stor­no­kosten, wenn ein versi­cherter Grund vorliegt (Nicht-Antritt oder Nicht­nut­zung eines Miet­ob­jektes).
  • Sie können aus persön­li­chen Gründen bis 42 Tage vor Reise­an­tritt umbu­chen - wir über­nehmen die Umbu­chungs­kosten von bis zu 30 € pro Person.
  • Keine Selbst­be­tei­li­gung, ausge­nommen sind ambu­lant behan­delte Erkran­kungen.
  
Reise­ab­bruch-Versi­che­rung
Reise­ab­bruch-Versi­che­rung
  • Bei Reise­ab­bruch Erstat­tung der Rück­rei­se­kosten. In den ersten acht Tagen Erstat­tung des kompletten Reise­preises, ab dem neunten Tag anteilig alle ausge­fal­lenen Reise­leis­tungen.
  • Bei Reise­un­ter­bre­chung: Erstat­tung der Kosten für die Nach­reise, z. B. bei einer Rund­reise.
  • Sagt eine mitrei­sende Person ab, über­nehmen wir die Kosten für eine Teil­stor­nie­rung, wie z. B. den Einzel­zim­mer­zu­schlag.
  
Notfall-Versi­che­rung
Notfall-Versi­che­rung
  • Bei Krank­heit, Unfall und Kran­ken­haus­auf­ent­halten oder im Todes­fall
  • Bei Straf­ver­fol­gung
  • Bei Verlust von Bargeld oder Kredit­karte
  • Bei Fahr­rad­pannen und -Dieb­stahl
  • Bei einem erheb­li­chem Schaden am Eigentum am Heimatort
  
Reise­ge­päck-Versi­che­rung
Reise­ge­päck-Versi­che­rung
  • Gepäck­auf­be­wah­rung durch Dritte
  • Verspä­tete Gepäck­lie­fe­rung
  • Verlo­renes oder beschä­digtes Gepäck durch straf­bare Hand­lungen
  • Schäden durch Verkehrs­un­fälle, Brand, Explo­sion oder Elemen­tar­er­eig­nisse
  
Reise-Unfall­ver­si­che­rung
Reise-Unfall­ver­si­che­rung

Die HanseMerkur leistet z. B.:

  • Im Todes­fall
  • Im Inva­li­di­täts­fall
  • Für kosme­ti­sche Opera­tionen
  
Auto­rei­se­schutz­brief
Auto­rei­se­schutz­brief
  • Zusätz­liche Reise­kosten (bis 2.500 €), wenn aufgrund einer Panne, Dieb­stahl oder Unfall die Reise nicht mit Ihrem Fahr­zeug fort­ge­setzt werden kann
  • Hilfe am Scha­densort und Über­nahme der Abschlepp­kosten bis 300 €
  • Ersatz­teil­ver­sand inklu­sive Versand­kosten
  • Gilt für alle Kfz (auch Camper und Motor­räder)
  
Leis­tungs­be­schrei­bungDown­load PDFDown­load PDF
Pandemie-Schutz Plus (Reise­rück­tritts­versi­che­rung & Reise­ab­bruch-Versi­che­rung)
Pandemie-Schutz Plus
  • Der Pandemie-Schutz Plus ergänzt Ihre Reise­rück­tritts- und Reise­ab­bruch-Versi­che­rung mit einer zusätz­li­chen Absi­che­rung bei häus­li­cher Isola­tion (Quaran­täne) oder wenn Sie am Abflugtag am Flug­hafen abge­wiesen werden (Verwei­ge­rung der Beför­de­rung) bzw. am Anrei­setag Ihre Feri­en­woh­nung nicht betreten dürfen. 

Nur gültig mit einem Haupt­pro­dukt.


optional

optional
Aktiv-Urlaub Plus
Aktiv-Urlaub Plus

Verbes­sert die Leis­tung Ihrer gewählten Reise­ver­si­che­rung

  • Reise­rück­tritt: Zusätz­lich versi­chert ist die Sport­un­fä­hig­keit oder ein erheb­li­cher Schaden an Ihren Sport­ge­räten. Erstat­tung von Leih­ge­bühren, wenn das Sport­gerät abhan­den­kommt.
  • Reise­ab­bruch: Zusätz­lich versi­chert ist die Sport­un­fä­hig­keit oder ein erheb­li­cher Schaden an Ihren Sport­ge­räten. Erstat­tung von Leih­ge­bühren, wenn das Sport­gerät abhan­den­kommt.
  • Reise­ge­päck: Zusätz­liche Versi­che­rungs­summe für Sport­ge­räte 1.500 €

Nur gültig mit einem Haupt­pro­dukt.


optional

optional
Camping-Urlaub Plus Europa
Camping-Urlaub Plus Europa

Verbes­sert die Leis­tung Ihrer gewählten Reise­ver­si­che­rung

  • Reise­rück­tritt/​Reise­ab­bruch: Zusätz­lich versi­chert ist ein erheb­li­cher Schaden an Ihrem Camping-Fahr­zeug und die Über­bu­chung des Camping­platzes
  • Reise­ge­päck: Zusätz­li­cher Versi­che­rungs­schutz für Ihre Campin­g­aus­rüs­tung (z. B. Zelte, Vordach, Camping­möbel und Haus­halts­ge­räte)

Nur gültig mit einem Haupt­pro­dukt.


optional

optional
Maxi­male Reise­dauer
Maxi­male Reise­dauer
  • Bitte geben Sie in der Buchungs­strecke für die Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung für eine Reise immer die gesamte Reise­dauer an. Eine nach­träg­liche Verlän­ge­rung der Reise­dauer ist nicht möglich.
  • Dauert Ihre Reise unver­schuldet länger als geplant, dehnen wir Ihren Versi­che­rungs­schutz der Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung bis zum Ende der Reise aus.
Bis 45 Tage inkl. Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung, bis 93 Tage ohne Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung (beide Pakete können kombi­niert werden, so dass max. 138 Tage möglich sind)
Geltungs­be­reichWelt­weit
Anzahl der versi­cherten Reisen1 Reise
Güns­tige Fami­li­en­ta­rife
Fami­li­en­tarif
  • Als Familie gelten maximal 2 Erwach­sene und maximal 7 Kinder bis zum 21. Geburtstag. Es ist kein Verwandt­schafts­ver­hältnis oder gemein­samer Wohn­sitz erfor­der­lich.
  • In der Reise­ver­si­che­rung für eine Reise müssen mindes­tens 2 Erwach­sene und 1 Kind zusammen reisen, damit ein Fami­li­en­tarif abge­schlossen werden kann.
  
Güns­tige Grup­pen­ta­rife
Grup­pen­tarif
  • Eine Gruppe besteht aus mindes­tens 10 Personen und bei Bahn­reisen aus mindes­tens 6 Personen. Das Reise­datum und das Reise­ziel müssen für alle Grup­pen­rei­senden iden­tisch sein.
  
Last Minute-Tarif
Last Minute-Tarif
  • Als Last Minute gelten Flug­reisen welt­weit, die Sie bis höchs­tens 30 Tage vor dem Reise­an­tritt gebucht haben.
  • Eine Last Minute-Reise­ver­si­che­rung können Sie bis zum 3. Werktag nach der Reise­bu­chung abschließen. Eine Last Minute-Reise wird auto­ma­tisch bei der Buchung der Reise­ver­si­che­rung erkannt.
  
Preis­über­sichtReise­schutz Gold

Pandemie-Schutz Plus

Aktiv-Urlaub Plus 

Camping-Urlaub Plus Europa
Reise­schutz Platin

Pandemie-Schutz Plus

Aktiv-Urlaub Plus

Camping-Urlaub Plus Europa

Beispiel­preis

(Reise­preis von 1.000 €, bis zum 65. Geburtstag)

64 €
 

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95 €
 

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Die wich­tigsten Leis­tungen – auf einen Blick

Auslandskrankenversicherung (nur Reiseschutz Platin)
Leis­tungs­merk­maleAuslands­kranken­versi­che­rung
Die Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung dient der Absi­che­rung anfal­lender Kosten bei Erkran­kungen, Unfällen und sons­tigen gesund­heit­li­chen Kompli­ka­tionen. Sie deckt den Kranken- sowie Rück­trans­port ab und stellt diverse Betreu­ungs- und Service­leis­tungen mithilfe des 24-Stunden-Notruf-Services zur Verfü­gung.
Die Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung dient der Absi­che­rung anfal­lender Kosten bei Erkran­kungen, Unfällen und sons­tigen gesund­heit­li­chen Kompli­ka­tionen. Sie deckt den Kranken- sowie Rück­trans­port ab und stellt diverse Betreu­ungs- und Service­leis­tungen mithilfe des 24-Stunden-Notruf-Services zur Verfü­gung.
Heil­be­hand­lungs­kosten
Heil­be­hand­lungs­kosten
Ambu­lante Behand­lung beim Arzt
Ambu­lante Behand­lung beim Arzt 
Statio­näre Heil­be­hand­lung im Kran­ken­haus
Statio­näre Heil­be­hand­lung im Kran­ken­haus 
Wahl­weise alter­nativ Kran­ken­haus­ta­ge­geld bis zu 30 Tage, pro Tag
Wahl­weise alter­nativ Kran­ken­haus­ta­ge­geld bis zu 30 Tage, pro Tag50 €
Schmerz­stil­lende Zahn­be­hand­lungen, Zahn­fül­lungen in einfa­cher Ausfüh­rung, sowie Repa­ra­turen von vorhan­denem Zahn­er­satz
Schmerz­stil­lende Zahn­be­hand­lungen, Zahn­fül­lungen in einfa­cher Ausfüh­rung, sowie Repa­ra­turen von vorhan­denem Zahn­er­satz 
Medi­ka­mente und Verbands­mittel 
Medi­ka­mente und Verbands­mittel  
Heil­mittel:
  • Strahlen, Licht- und sons­tige physi­ka­li­sche Behand­lungen
  • Massagen, Packungen, Inha­la­tionen und Kran­ken­gym­nastik
Heil­mittel:
  • Strahlen, Licht- und sons­tige physi­ka­li­sche Behand­lungen
  • Massagen, Packungen, Inha­la­tionen und Kran­ken­gym­nastik
 
Hilfs­mittel zur Gewähr­leis­tung einer vorüber­ge­henden Versor­gung
Hilfs­mittel zur Gewähr­leis­tung einer vorüber­ge­henden Versor­gung 
Schwan­ger­schafts­be­hand­lungen bei Kompli­ka­tionen, Früh- und Fehl­ge­burt
Schwan­ger­schafts­be­hand­lungen bei Kompli­ka­tionen, Früh- und Fehl­ge­burt 
Schwan­ger­schafts­un­ter­su­chungen (5x) und Entbin­dungen, wenn die Schwan­ger­schaft während der Reise eintritt
Schwan­ger­schafts­un­ter­su­chungen (5x) und Entbin­dungen, wenn die Schwan­ger­schaft während der Reise eintritt 
Notwen­dige Heil­be­hand­lung des neuge­bo­renen Kindes bei Früh­ge­burten im Ausland
Notwen­dige Heil­be­hand­lung des neuge­bo­renen Kindes bei Früh­ge­burten im Ausland 
Bergungs-/​Trans­port-/​Über­füh­rungs-/​Bestat­tungs­kosten
Bergungs-/​Trans­port-/​Über­füh­rungs-/​Bestat­tungs­kosten
Such, Bergungs- und Rettungs­ein­sätze aufgrund eines Unfalles bis
Such, Bergungs- und Rettungs­ein­sätze aufgrund eines Unfalles bis15.000 €
Ambu­lan­ter­Trans­port zum nächs­ter­reich­baren Arzt/​Kran­ken­haus und zurück in die Unter­kunft
Ambu­lan­ter­Trans­port zum nächs­ter­reich­baren Arzt/​Kran­ken­haus und zurück in die Unter­kunft 
Statio­närer Trans­port zum nächst erreich­baren Kran­ken­haus und zurück in die Unter­kunft
Statio­närer Trans­port zum nächst erreich­baren Kran­ken­haus und zurück in die Unter­kunft 
Kran­ken­rück­trans­port zum nächsten geeig­neten Kran­ken­haus am Wohnort inklu­sive einer mitver­si­cherten Begleit­person
Kran­ken­rück­trans­port zum nächsten geeig­neten Kran­ken­haus am Wohnort inklu­sive einer mitver­si­cherten Begleit­person 
Über­füh­rung in das Heimat­land oder Bestat­tung im Reise­land
Über­füh­rung in das Heimat­land oder Bestat­tung im Reise­land 
Betreu­ungs­leis­tungen
Betreu­ungs­leis­tungen
Orga­ni­sa­tion und Kosten­über­nahme der Hin- und Rück­reise einer nahe­ste­henden Person bei einem statio­nären Kran­ken­haus­auf­ent­halt von mehr als 5 Tagen
Orga­ni­sa­tion und Kosten­über­nahme der Hin- und Rück­reise einer nahe­ste­henden Person bei einem statio­nären Kran­ken­haus­auf­ent­halt von mehr als 5 Tagen 
Bis zu 10 Hotel­über­nach­tungen, wenn die Reise wegen eines statio­nären Kran­ken­haus­auf­ent­haltes unter­bro­chen oder verlän­gert werden muss, bis 
Bis zu 10 Hotel­über­nach­tungen, wenn die Reise wegen eines statio­nären Kran­ken­haus­auf­ent­haltes unter­bro­chen oder verlän­gert werden muss, bis 2.500 €
Zusätz­lich für minder­jäh­rige Kinder (bis zum 18. Lebens­jahr)
  • Über­nahme der Unter­kunfts- und Verpfle­gungs­kosten einer Begleit­person im Kran­ken­haus
  • Orga­ni­sa­tion und Kosten­über­nahme der Betreuung, wenn mitrei­sende Begleit­per­sonen ausfallen
  • Kosten­über­nahme der zusätz­li­chen Rück­rei­se­kosten, wenn mitrei­sende Begleit­per­sonen ausfallen
Zusätz­lich für minder­jäh­rige Kinder (bis zum 18. Lebens­jahr)
  • Über­nahme der Unter­kunfts- und Verpfle­gungs­kosten einer Begleit­person im Kran­ken­haus
  • Orga­ni­sa­tion und Kosten­über­nahme der Betreuung, wenn mitrei­sende Begleit­per­sonen ausfallen
  • Kosten­über­nahme der zusätz­li­chen Rück­rei­se­kosten, wenn mitrei­sende Begleit­per­sonen ausfallen
 
Zusätz­liche Service-Leis­tungen
Zusätz­liche Service-Leis­tungen
Infor­ma­tion über Ärzte vor Ort
Infor­ma­tion über Ärzte vor Ort 
Infor­ma­ti­ons­über­mitt­lung zwischen Ärzten 
Infor­ma­ti­ons­über­mitt­lung zwischen Ärzten  
Medi­zi­ni­scher Dolmet­scher-Service
Medi­zi­ni­scher Dolmet­scher-Service 
Psycho­lo­gi­scher Beistand über unseren Reise-Notruf-Service  
Psycho­lo­gi­scher Beistand über unseren Reise-Notruf-Service   
Tele­fon­kos­ten­über­nahme bei Kontakt­auf­nahme mit dem Notruf-Service  
Tele­fon­kos­ten­über­nahme bei Kontakt­auf­nahme mit dem Notruf-Service   
Orga­ni­sa­tion von Ersatz­me­di­ka­menten (Arznei­mit­tel­ver­sand)
Orga­ni­sa­tion von Ersatz­me­di­ka­menten (Arznei­mit­tel­ver­sand) 
Orga­ni­sa­tion und Kosten­über­nahme einer notwen­digen Gepäck­rück­ho­lung
Orga­ni­sa­tion und Kosten­über­nahme einer notwen­digen Gepäck­rück­ho­lung 
Aufwands­ent­schä­di­gung
Aufwands­ent­schä­di­gung
Werden alle im Ausland ange­fal­lenen Heil­be­hand­lungs­kosten vor Inan­spruch­nahme der HanseMerkur bei einem anderen Leis­tungs­träger einge­reicht, der sich an der Kosten­er­stat­tung betei­ligt, zahlt die HanseMerkur über die Kosten­er­stat­tung hinaus
  • bei statio­närer Behand­lung ein Kran­ken­haus­ta­ge­geld bis 14 Tage pro Tag in Höhe von 50 €
  • bei ambu­lanter Behand­lung ein Pauschalbei­trag in Höhe von 25 €
Werden alle im Ausland ange­fal­lenen Heil­be­hand­lungs­kosten vor Inan­spruch­nahme der HanseMerkur bei einem anderen Leis­tungs­träger einge­reicht, der sich an der Kosten­er­stat­tung betei­ligt, zahlt die HanseMerkur über die Kosten­er­stat­tung hinaus
  • bei statio­närer Behand­lung ein Kran­ken­haus­ta­ge­geld bis 14 Tage pro Tag in Höhe von 50 €
  • bei ambu­lanter Behand­lung ein Pauschalbei­trag in Höhe von 25 €
 
Nach­leis­tung
Nach­leis­tung
Erfor­dert eine Erkran­kung über das ursprüng­liche Ende des Versi­che­rungs­schutzes hinaus eine Heil­be­hand­lung, verlän­gert sich der Versi­che­rungs­schutz bis zur Wieder­her­stel­lung der Trans­port­fä­hig­keit.
Erfor­dert eine Erkran­kung über das ursprüng­liche Ende des Versi­che­rungs­schutzes hinaus eine Heil­be­hand­lung, verlän­gert sich der Versi­che­rungs­schutz bis zur Wieder­her­stel­lung der Trans­port­fä­hig­keit. 
Selbst­be­halt
Selbst­be­halt
Kein Selbst­be­halt
Kein Selbst­be­halt
Reiserücktrittsversicherung
Leis­tungs­merk­maleReise­rück­tritts­versi­che­rung
Die Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung dient der Absi­che­rung anfal­lender Kosten, wenn die Reise vor Reise­be­ginn aus versi­chertem Grund nicht oder nicht recht­zeitig ange­treten, oder umge­bucht werden muss.
Die Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung dient der Absi­che­rung anfal­lender Kosten, wenn die Reise vor Reise­be­ginn aus versi­chertem Grund nicht oder nicht recht­zeitig ange­treten, oder umge­bucht werden muss.
Bei Nicht­an­tritt der Reise/​Nicht­nut­zung des Miet­ob­jekts
Bei Nicht­an­tritt der Reise/​Nicht­nut­zung des Miet­ob­jekts
Erstat­tung der Rück­tritts­kosten inklu­sive bei der Buchung berech­neter Vermitt­lungs­ent­gelte
Erstat­tung der Rück­tritts­kosten inklu­sive bei der Buchung berech­neter Vermitt­lungs­ent­gelte 
Erstat­tung des Einzel­zim­mer­zu­schlags oder Ersatz der antei­ligen Kosten für das Doppel­zimmer bei Teil­stor­nie­rung durch eine mitrei­sende Person
Erstat­tung des Einzel­zim­mer­zu­schlags oder Ersatz der antei­ligen Kosten für das Doppel­zimmer bei Teil­stor­nie­rung durch eine mitrei­sende Person 
Bei verspä­tetem Reise­an­tritt
Bei verspä­tetem Reise­an­tritt
Erstat­tung der zusätz­lich entste­henden Hinreise-Mehr­kosten
Erstat­tung der zusätz­lich entste­henden Hinreise-Mehr­kosten 
Erstat­tung der nicht in Anspruch genom­menen Reise­leis­tungen
Erstat­tung der nicht in Anspruch genom­menen Reise­leis­tungen 
Bei Umbu­chung der Reise
Bei Umbu­chung der Reise
Ersatz der Umbu­chungs­kosten bei Umbu­chung aus versi­chertem Grund
Ersatz der Umbu­chungs­kosten bei Umbu­chung aus versi­chertem Grund 
Erstat­tung der Umbu­chungs­kosten ohne versi­cherten Grund bis 42 Tage vor Reise­an­tritt bis
Erstat­tung der Umbu­chungs­kosten ohne versi­cherten Grund bis 42 Tage vor Reise­an­tritt bis30 €
Bei Versäumnis des Kreuz­fahrt­schiffes und erfor­der­li­cher Nach­reise
Bei Versäumnis des Kreuz­fahrt­schiffes und erfor­der­li­cher Nach­reise
Erstat­tung der Nach­reise-Mehr­kosten aufgrund von Verspä­tung eines öffent­li­chen Verkehrs­mit­tels um mehr als 2 Stunden bis
Erstat­tung der Nach­reise-Mehr­kosten aufgrund von Verspä­tung eines öffent­li­chen Verkehrs­mit­tels um mehr als 2 Stunden bis1.500 €
Bei Erhalt eines preis­güns­ti­geren Ange­botes einer Flug-Pauschal­reise (Best­preis-Garantie)
Bei Erhalt eines preis­güns­ti­geren Ange­botes einer Flug-Pauschal­reise (Best­preis-Garantie)
Erstat­tung der Preis­dif­fe­renz zwischen dem tatsäch­li­chen Reise­preis und dem binnen 7 Tagen nach Reise­bu­chung erhal­tenem Konkur­renz­an­gebot, bis zu einem Anteil vom Reise­preis von
Erstat­tung der Preis­dif­fe­renz zwischen dem tatsäch­li­chen Reise­preis und dem binnen 7 Tagen nach Reise­bu­chung erhal­tenem Konkur­renz­an­gebot, bis zu einem Anteil vom Reise­preis von20 %
Versi­cherte Gründe
Versi­cherte Gründe
Uner­war­tete schwere Erkran­kung
Uner­war­tete schwere Erkran­kung 
Uner­war­tete Verschlech­te­rung einer beste­henden Erkran­kung
Uner­war­tete Verschlech­te­rung einer beste­henden Erkran­kung 
Tod, schwere Unfall­ver­let­zung
Tod, schwere Unfall­ver­let­zung 
Schwan­ger­schaft, Kompli­ka­tionen während der Schwan­ger­schaft
Schwan­ger­schaft, Kompli­ka­tionen während der Schwan­ger­schaft 
Bruch von Prothesen und Locke­rung von implan­tierten Gelenken
Bruch von Prothesen und Locke­rung von implan­tierten Gelenken 
Impfun­ver­träg­lich­keit
Impfun­ver­träg­lich­keit 
Organ­spende/-​empfang
Organ­spende/-​empfang 
Erheb­li­cher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versi­cherten Person
Erheb­li­cher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versi­cherten Person 
Uner­war­tete gericht­liche Ladung
Uner­war­tete gericht­liche Ladung 
Pfle­ge­auf­nahme oder Adop­ti­ons­vollzug eines Kindes in der Reise­zeit
Pfle­ge­auf­nahme oder Adop­ti­ons­vollzug eines Kindes in der Reise­zeit 
Uner­war­tete betriebs­be­dingter Kündi­gung, Wieder­ein­stel­lung nach Arbeits­lo­sig­keit, Kurz­ar­beit oder Arbeits­platz­wechsel
Uner­war­tete betriebs­be­dingter Kündi­gung, Wieder­ein­stel­lung nach Arbeits­lo­sig­keit, Kurz­ar­beit oder Arbeits­platz­wechsel 
Uner­war­tete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbil­dungs­ver­hält­nisses (mindes­tens 15 Wochen­stunden)
Uner­war­tete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbil­dungs­ver­hält­nisses (mindes­tens 15 Wochen­stunden) 
Schüler-/​Studen­ten­schutz:
  • Wieder­ho­lungs­prü­fung fällt in die versi­cherte Reise­zeit oder 14 Tage danach
  • Nicht­ver­set­zung oder Nicht­zu­las­sung zur Prüfung auf Schul- oder Klas­sen­reisen
Schüler-/​Studen­ten­schutz:
  • Wieder­ho­lungs­prü­fung fällt in die versi­cherte Reise­zeit oder 14 Tage danach
  • Nicht­ver­set­zung oder Nicht­zu­las­sung zur Prüfung auf Schul- oder Klas­sen­reisen
 
Versäumnis des versi­cherten Verkehrs­mit­tels 
  • aufgrund von Ausfall eines öffent­li­chen Verkehrs­mit­tels oder Verspä­tung um mehr als 2 Stunden
  • aufgrund von Betei­li­gung an einem Unfall oder einer Panne während der Anreise
Versäumnis des versi­cherten Verkehrs­mit­tels 
  • aufgrund von Ausfall eines öffent­li­chen Verkehrs­mit­tels oder Verspä­tung um mehr als 2 Stunden
  • aufgrund von Betei­li­gung an einem Unfall oder einer Panne während der Anreise
 
Erkran­kung, Tod eines/​einer zur Reise ange­mel­deten Hundes/​Katze
Erkran­kung, Tod eines/​einer zur Reise ange­mel­deten Hundes/​Katze 
Uner­war­tete Heim­platz­zu­wei­sung und erfor­der­li­cher Einzug in der Reise­zeit
Uner­war­tete Heim­platz­zu­wei­sung und erfor­der­li­cher Einzug in der Reise­zeit 
Ableh­nung der Visumser­tei­lung für das Reise­zi­el­land
Ableh­nung der Visumser­tei­lung für das Reise­zi­el­land 
Selbst­be­halt
Selbst­be­halt
Selbst­be­halt
  • Mit Selbst­be­halt bzw. Selbst­be­tei­li­gung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versi­che­rungs­nehmer im Leis­tungs­fall selbst zahlt. 
  • Kein Selbst­be­halt bei allen versi­cherten Ereig­nissen mit Ausnahme von ambu­lant behan­delten schweren und uner­war­teten Erkran­kungen. In diesem Fall beträgt der Selbst­be­halt 20 % des erstat­tungs­fä­higen Scha­dens.
  • Der Selbst­be­halt kann optional mit einer zusätz­li­chen Selbst­be­halts­über­nah­me­ver­si­che­rung im Buchungs­pro­zess voll­ständig ausge­schlossen werden.
  • Kein Selbst­be­halt bei allen versi­cherten Ereig­nissen mit Ausnahme von ambu­lant behan­delten schweren und uner­war­teten Erkran­kungen. In diesem Fall beträgt der Selbst­be­halt 20 % des erstat­tungs­fä­higen Scha­dens.
  • Der Selbst­be­halt kann optional mit einer zusätz­li­chen Selbst­be­halts­über­nah­me­ver­si­che­rung im Buchungs­pro­zess voll­ständig ausge­schlossen werden.
 
Reiseabbruch-Versicherung

Leis­tungs­merk­maleReise­ab­bruch-Versi­che­rung
Die Reise­ab­bruch-Versi­che­rung dient der Absi­che­rung anfal­lender Kosten, wenn die Reise aus versi­chertem Grund abge­bro­chen, unter­bro­chen oder die Rück­reise verspätet ange­treten werden muss.
Die Reise­ab­bruch-Versi­che­rung dient der Absi­che­rung anfal­lender Kosten, wenn die Reise aus versi­chertem Grund abge­bro­chen, unter­bro­chen oder die Rück­reise verspätet ange­treten werden muss.
Bei Reise­ab­bruch
Bei Reise­ab­bruch
Erstat­tung des voll­stän­digen Reise­preises, wenn die Reise inner­halb der ersten Reise­hälfte (inner­halb der ersten 8 Reise­tage) abge­bro­chen wird
Erstat­tung des voll­stän­digen Reise­preises, wenn die Reise inner­halb der ersten Reise­hälfte (inner­halb der ersten 8 Reise­tage) abge­bro­chen wird 
Erstat­tung der nicht in Anspruch genom­menen Reise­leis­tungen, wenn die Reise inner­halb der zweiten Reise­hälfte (spätes­tens ab dem 9. Reisetag) abge­bro­chen wird
Erstat­tung der nicht in Anspruch genom­menen Reise­leis­tungen, wenn die Reise inner­halb der zweiten Reise­hälfte (spätes­tens ab dem 9. Reisetag) abge­bro­chen wird 
Erstat­tung der zusätz­lich entstan­denen Rück­rei­se­kosten inklu­sive sons­tiger Mehr­kosten (z. B. Über­nach­tung und Verpfle­gung)
Erstat­tung der zusätz­lich entstan­denen Rück­rei­se­kosten inklu­sive sons­tiger Mehr­kosten (z. B. Über­nach­tung und Verpfle­gung) 
Bei Unter­bre­chung der Reise
Bei Unter­bre­chung der Reise
Erstat­tung der nicht in Anspruch genom­menen Reise­leis­tungen bzw. Erstat­tung der nicht genutzten Reise­tage anteilig zur gesamten Reise­dauer
Erstat­tung der nicht in Anspruch genom­menen Reise­leis­tungen bzw. Erstat­tung der nicht genutzten Reise­tage anteilig zur gesamten Reise­dauer 
Ersatz der Nach­rei­se­kosten, bei einer Rund­reise oder Kreuz­fahrt, um wieder zur Reise­gruppe gelangen zu können
Ersatz der Nach­rei­se­kosten, bei einer Rund­reise oder Kreuz­fahrt, um wieder zur Reise­gruppe gelangen zu können 
Bei verspä­teter Rück­reise
Bei verspä­teter Rück­reise
Erstat­tung der zusätz­lich entstan­denen Rück­rei­se­kosten inklu­sive sons­tiger Mehr­kosten (z. B. Über­nach­tung und Verpfle­gung) sowie der zusätz­li­chen Unter­kunfts­kosten
Erstat­tung der zusätz­lich entstan­denen Rück­rei­se­kosten inklu­sive sons­tiger Mehr­kosten (z. B. Über­nach­tung und Verpfle­gung) sowie der zusätz­li­chen Unter­kunfts­kosten 
Bei Unter­bre­chung von Rund­reisen oder Kreuz­fahrten
Bei Unter­bre­chung von Rund­reisen oder Kreuz­fahrten
Erstat­tung der Beför­de­rungs­kosten vom Ort der Unter­bre­chung bis zur Reise­gruppe
Erstat­tung der Beför­de­rungs­kosten vom Ort der Unter­bre­chung bis zur Reise­gruppe 
Versi­cherte Gründe
Versi­cherte Gründe
Uner­war­tete schwere Erkran­kung
Uner­war­tete schwere Erkran­kung 
Bei uner­war­teter Verschlech­te­rung einer beste­henden Erkran­kung
Bei uner­war­teter Verschlech­te­rung einer beste­henden Erkran­kung 
Tod, schwere Unfall­ver­let­zung
Tod, schwere Unfall­ver­let­zung 
Schwan­ger­schaft, Kompli­ka­tionen während der Schwan­ger­schaft
Schwan­ger­schaft, Kompli­ka­tionen während der Schwan­ger­schaft 
Bruch von Prothesen und Locke­rung von implan­tierten Gelenken
Bruch von Prothesen und Locke­rung von implan­tierten Gelenken 
Impfun­ver­träg­lich­keit
Impfun­ver­träg­lich­keit 
Organ­spende/-​empfang
Organ­spende/-​empfang 
Erheb­li­cher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versi­cherten Person
Erheb­li­cher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versi­cherten Person 
Uner­war­tete gericht­liche Ladung
Uner­war­tete gericht­liche Ladung 
Bei Pfle­ge­auf­nahme oder Adop­ti­ons­vollzug eines Kindes in der Reise­zeit
Bei Pfle­ge­auf­nahme oder Adop­ti­ons­vollzug eines Kindes in der Reise­zeit 
Bei Versäumnis des versi­cherten Verkehrs­mit­tels
  • aufgrund von Ausfall eines öffent­li­chen Verkehrs­mit­tels oder Verspä­tung um mehr als 2 Stunden
  • aufgrund von Betei­li­gung an einem Unfall oder einer Panne während der Anreise
Bei Versäumnis des versi­cherten Verkehrs­mit­tels
  • aufgrund von Ausfall eines öffent­li­chen Verkehrs­mit­tels oder Verspä­tung um mehr als 2 Stunden
  • aufgrund von Betei­li­gung an einem Unfall oder einer Panne während der Anreise
 
Erkran­kung, Tod eines/​einer zur Reise ange­mel­deten Hundes/​Katze
Erkran­kung, Tod eines/​einer zur Reise ange­mel­deten Hundes/​Katze 
Bei Extrem­wetter oder geolo­gi­schem Ereignis am Urlaubsort
Bei Extrem­wetter oder geolo­gi­schem Ereignis am Urlaubsort 
Selbst­be­halt
Selbst­be­halt
Selbst­be­halt
  • Mit Selbst­be­halt bzw. Selbst­be­tei­li­gung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versi­che­rungs­nehmer im Leis­tungs­fall selbst zahlt. 
Kein Selbst­be­halt bei allen versi­cherten Ereig­nissen mit Ausnahme von ambu­lant behan­delten schweren und uner­war­teten Erkran­kungen. In diesem Fall beträgt der Selbst­be­halt 20 % des erstat­tungs­fä­higen Scha­dens.

Der Selbst­be­halt kann optional mit einer zusätz­li­chen Selbst­be­halts­über­nah­me­ver­si­che­rung im Buchungs­pro­zess voll­ständig ausge­schlossen werden.
Kein Selbst­be­halt bei allen versi­cherten Ereig­nissen mit Ausnahme von ambu­lant behan­delten schweren und uner­war­teten Erkran­kungen. In diesem Fall beträgt der Selbst­be­halt 20 % des erstat­tungs­fä­higen Scha­dens.

Der Selbst­be­halt kann optional mit einer zusätz­li­chen Selbst­be­halts­über­nah­me­ver­si­che­rung im Buchungs­pro­zess voll­ständig ausge­schlossen werden.
Notfall-Versicherung
Leis­tungs­merk­maleNotfall­versi­che­rung
Die Notfall-Versi­che­rung dient mithilfe des 24-Stunden-Notruf-Services der Hilfe­stel­lung, Darle­hens­ge­wäh­rung und Absi­che­rung anfal­lender Kosten, wenn es auf der Reise zu einer Notsi­tua­tion kommt.
Die Notfall-Versi­che­rung dient mithilfe des 24-Stunden-Notruf-Services der Hilfe­stel­lung, Darle­hens­ge­wäh­rung und Absi­che­rung anfal­lender Kosten, wenn es auf der Reise zu einer Notsi­tua­tion kommt.
Bei Krank­heit/​Unfall/​Tod
Bei Krank­heit/​Unfall/​Tod
Orga­ni­sa­tion und Kosten­über­nahme des Kran­ken­rück­trans­portes bei statio­närer Behand­lung von mind. 5 Tagen
Orga­ni­sa­tion und Kosten­über­nahme des Kran­ken­rück­trans­portes bei statio­närer Behand­lung von mind. 5 Tagenbis 2.500 €
Orga­ni­sa­tion und Kosten­über­nahme für Über­füh­rung ins Heimat­land oder Bestat­tung im Reise­land
Orga­ni­sa­tion und Kosten­über­nahme für Über­füh­rung ins Heimat­land oder Bestat­tung im Reise­land 
Bei Reise­ab­bruch oder verspä­teter Rück­reise
Bei Reise­ab­bruch oder verspä­teter Rück­reise
Orga­ni­sa­tion und Gewäh­rung eines Darle­hens für entste­hende Mehr­kosten der Rück­reise aufgrund
von Krank­heit, uner­war­teter Verschlech­te­rung einer Krank­heit, Unfall oder Tod
Orga­ni­sa­tion und Gewäh­rung eines Darle­hens für entste­hende Mehr­kosten der Rück­reise aufgrund
von Krank­heit, uner­war­teter Verschlech­te­rung einer Krank­heit, Unfall oder Tod
 
Darlehen für Entfüh­rung
Darlehen für Entfüh­rungbis 10.000 €
Bei Straf­ver­fol­gung
Bei Straf­ver­fol­gung
Orga­ni­sa­tion eines Anwalts und/​oder eines Dolmet­schers
Orga­ni­sa­tion eines Anwalts und/​oder eines Dolmet­schers 
Darlehen für Gerichts-, Anwalts- und Dolmet­scher­kosten
Darlehen für Gerichts-, Anwalts- und Dolmet­scher­kostenbis 3.000 €
Darlehen für eine von Behörden verlangte Straf­kau­tion
Darlehen für eine von Behörden verlangte Straf­kau­tionbis 15.000 €
Bei Verlust oder Raub von Zahlungs­mit­teln und Doku­menten
Bei Verlust oder Raub von Zahlungs­mit­teln und Doku­menten
Hilfe bei der Kontakt­auf­nahme zur Haus­bank
Hilfe bei der Kontakt­auf­nahme zur Haus­bank 
Darlehen wenn das Kontak­tieren binnen 24 Stunden nicht möglich ist
Darlehen wenn das Kontak­tieren binnen 24 Stunden nicht möglich istbis 500 €
Unter­stüt­zung bei benö­tigter Sper­rung von Debit- und Kredit­karten
Unter­stüt­zung bei benö­tigter Sper­rung von Debit- und Kredit­karten 
Unter­stüt­zung bei Ersatz­be­schaf­fung von Reise­do­ku­menten
Unter­stüt­zung bei Ersatz­be­schaf­fung von Reise­do­ku­menten 
Bei Umbu­chung, Verspä­tung oder Ausfall gebuchter Verkehrs­mittel
Bei Umbu­chung, Verspä­tung oder Ausfall gebuchter Verkehrs­mittel
Unter­stüt­zung bei Umbu­chungen versäumter, ausge­fal­lener oder verspä­teter Verkehrs­mittel
Unter­stüt­zung bei Umbu­chungen versäumter, ausge­fal­lener oder verspä­teter Verkehrs­mittel 
Fahr­rad­schutz
Fahr­rad­schutz
Erstat­tung der Repa­ra­tur­kosten oder Mehr­kosten für die Fahrt zum Ausgangs­punkt wegen Panne oder Unfall
Erstat­tung der Repa­ra­tur­kosten oder Mehr­kosten für die Fahrt zum Ausgangs­punkt wegen Panne oder Unfallbis 75 €
Erstat­tung der Mehr­kosten für die Fahrt zum Heimat-, Ausgangs- oder Zielort wegen Dieb­stahl
Erstat­tung der Mehr­kosten für die Fahrt zum Heimat-, Ausgangs- oder Zielort wegen Dieb­stahlbis 250 €
Bei Schäden am Zuhause und dem zurück­ge­las­senen Fahr­zeug
Bei Schäden am Zuhause und dem zurück­ge­las­senen Fahr­zeug
Orga­ni­sa­tion und Kosten­über­nahme der zusätz­li­chen Reise­kosten bei erheb­li­chem Schaden (ab 2.500,– EUR) am Eigentum
Orga­ni­sa­tion und Kosten­über­nahme der zusätz­li­chen Reise­kosten bei erheb­li­chem Schaden (ab 2.500,– EUR) am Eigentum 
Kosten­über­nahme bei erheb­li­chem Schaden (ab 2.500,– EUR) am Eigentum
Kosten­über­nahme bei erheb­li­chem Schaden (ab 2.500,– EUR) am Eigentumbis 500 €
Bei Kontakt­ver­lust
Bei Kontakt­ver­lust
Orga­ni­sa­tion und Kosten­über­nahme für einen Reiseruf (z. B. über den Rund­funk)
Orga­ni­sa­tion und Kosten­über­nahme für einen Reiseruf (z. B. über den Rund­funk) 
Selbst­be­halt
Selbst­be­halt
Kein Selbst­be­halt
Kein Selbst­be­halt
Reisegepäck-Versicherung
Leis­tungs­merk­maleReise­ge­päck-Versi­che­rung
Die Reise­ge­päck-Versi­che­rung dient der Absi­che­rung anfal­lender Kosten durch Schäden, Abhan­den­kommen oder Liefer­frist­über­schrei­tungen am Reise­ge­päck bei An- und Abreise sowie während der übrigen Reise­zeit.
Die Reise­ge­päck-Versi­che­rung dient der Absi­che­rung anfal­lender Kosten durch Schäden, Abhan­den­kommen oder Liefer­frist­über­schrei­tungen am Reise­ge­päck bei An- und Abreise sowie während der übrigen Reise­zeit.
Versi­che­rungs­summe für Einzel­per­sonen (bei Abschluss im Rahmen eines Reise­schutz-Pakets)
Versi­che­rungs­summe für Einzel­per­sonen (bei Abschluss im Rahmen eines Reise­schutz-Pakets)2.000 €
Versi­che­rungs­summe für Fami­lien (bei Abschluss im Rahmen eines Reise­schutz-Pakets)
Versi­che­rungs­summe für Fami­lien (bei Abschluss im Rahmen eines Reise­schutz-Pakets)4.000 €
 
Erhöhte Versi­che­rungs­summen (optional bei Abschluss einer sepa­raten Reise­ge­päck-Versi­che­rung)
Erhöhte Versi­che­rungs­summen (optional bei Abschluss einer sepa­raten Reise­ge­päck-Versi­che­rung) 
Versi­che­rungs­schutz
Versi­che­rungs­schutz 
Wir ersetzen bis maximal zur Versi­che­rungs­summe:
Wir ersetzen bis maximal zur Versi­che­rungs­summe:
Zeit­wert mitge­führter Gegen­stände, wenn sie abhan­den­kommen oder zerstört werden, z. B. durch Raub, Verkehrs­un­fälle oder Brände
Zeit­wert mitge­führter Gegen­stände, wenn sie abhan­den­kommen oder zerstört werden, z. B. durch Raub, Verkehrs­un­fälle oder Brände 
Notwen­dige Repa­ra­tur­kosten für beschä­digte, repa­ra­tur­fä­hige Sachen und ggf. eine Wert­min­de­rung (höchs­tens den Versi­che­rungs­wert)
Notwen­dige Repa­ra­tur­kosten für beschä­digte, repa­ra­tur­fä­hige Sachen und ggf. eine Wert­min­de­rung (höchs­tens den Versi­che­rungs­wert) 
Mate­ri­al­wert für Film, Bild-, Ton- und Daten­träger
Mate­ri­al­wert für Film, Bild-, Ton- und Daten­trägerbis 500 €
Amtliche Gebühren für die Wieder­be­schaf­fung von Perso­nal­aus­weisen, Reise­pässen, Kraft­fahr­zeug­pa­pieren und sons­tigen Ausweis­pa­pieren
Amtliche Gebühren für die Wieder­be­schaf­fung von Perso­nal­aus­weisen, Reise­pässen, Kraft­fahr­zeug­pa­pieren und sons­tigen Ausweis­pa­pieren 
Ober­grenzen:
Ober­grenzen: 
Schäden an Wert­sa­chen, Foto- und Filmap­pa­raten bis zu
Schäden an Wert­sa­chen, Foto- und Filmap­pa­raten bis zu50 % der Versi­che­rungs­summe
Schäden an Brillen, Kontakt­linsen und Hörge­räten, Musik­in­stru­menten, jeweils mit Zubehör je Gegen­stand bis zu
Schäden an Brillen, Kontakt­linsen und Hörge­räten, Musik­in­stru­menten, jeweils mit Zubehör je Gegen­stand bis zu250 €
Schäden an EDV-Geräten und elek­tro­ni­schen Unter­hal­tungs­ge­räten, jeweils mit Zubehör bis zu
Schäden an EDV-Geräten und elek­tro­ni­schen Unter­hal­tungs­ge­räten, jeweils mit Zubehör bis zu50 % der Versi­che­rungs­summe
Schäden an Handys, Smart­phone oder Tablets, jeweils mit Zubehör bis zu
Schäden an Handys, Smart­phone oder Tablets, jeweils mit Zubehör bis zu750 €
Schäden an Golf- und Tauch­aus­rüs­tungs­ge­gen­ständen sowie (Elektro-)Fahr­rä­dern, E-Scoo­tern,  jeweils mit Zubehör bis zu
Schäden an Golf- und Tauch­aus­rüs­tungs­ge­gen­ständen sowie (Elektro-)Fahr­rä­dern, E-Scoo­tern,  jeweils mit Zubehör bis zu50 % der Versi­che­rungs­summe
Schäden an Wellen­bret­tern und Segel­surf­ge­räten, jeweils mit Zubehör, bis zu
Schäden an Wellen­bret­tern und Segel­surf­ge­räten, jeweils mit Zubehör, bis zu50 % der Versi­che­rungs­summe
Notwen­dige Ersatz­käufe bei Liefer­frist­über­schrei­tung, pro Person und Gepäck­stück
Notwen­dige Ersatz­käufe bei Liefer­frist­über­schrei­tung, pro Person und Gepäck­stück500 €
Versi­cherte Ereig­nisse
Versi­cherte Ereig­nisse 
Straf­bare Hand­lungen Dritter, z. B. Raub und Dieb­stahl
Straf­bare Hand­lungen Dritter, z. B. Raub und Dieb­stahl 
Beschä­di­gung oder Abhan­den­kommen von in Fremd­ge­wahrsam gege­benem Reise­ge­päck
Beschä­di­gung oder Abhan­den­kommen von in Fremd­ge­wahrsam gege­benem Reise­ge­päck 
Bei Liefer­frist­über­schrei­tungen von aufge­ge­benem Reise­ge­päck am Bestim­mungsort
Bei Liefer­frist­über­schrei­tungen von aufge­ge­benem Reise­ge­päck am Bestim­mungsort 
Schäden bei Verkehrs­un­fällen
Schäden bei Verkehrs­un­fällen 
Schäden durch Brand, Explo­sion oder Elemen­tar­er­eig­nisse
Schäden durch Brand, Explo­sion oder Elemen­tar­er­eig­nisse 
Selbst­be­halt
Selbst­be­halt
Selbst­be­halt
  • Mit Selbst­be­halt bzw. Selbst­be­tei­li­gung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versi­che­rungs­nehmer im Leis­tungs­fall selbst zahlt. 
 
Kein Selbst­be­halt
Kein Selbst­be­halt 
Autoreiseschutzbrief
Leis­tungs­merk­maleAuto­reise­schutz­brief
In Deutsch­land und Europa bei Fahrten mit dem privaten PKW
Die Auto­rei­se­schutz­brief-Versi­che­rung dient der Absi­che­rung von anfal­lenden Kosten und leistet Hilfe­stel­lung auf Reisen mit dem Kraft­fahr­zeug, wenn in einer Entfer­nung von mehr als 50 km vom Wohnort die Weiter­fahrt wegen Panne, Unfall oder Dieb­stahl nicht möglich ist.
In Deutsch­land und Europa bei Fahrten mit dem privaten PKW
Die Auto­rei­se­schutz­brief-Versi­che­rung dient der Absi­che­rung von anfal­lenden Kosten und leistet Hilfe­stel­lung auf Reisen mit dem Kraft­fahr­zeug, wenn in einer Entfer­nung von mehr als 50 km vom Wohnort die Weiter­fahrt wegen Panne, Unfall oder Dieb­stahl nicht möglich ist.
Versi­cherte Leis­tungen
Versi­cherte Leis­tungen
Hilfe am Scha­denort durch Wieder­her­stel­lung der Fahr­be­reit­schaft des Kraft­fahr­zeuges oder das Abschleppen des Kraft­fahr­zeuges in die nächst­ge­le­gene Werk­statt
Hilfe am Scha­denort durch Wieder­her­stel­lung der Fahr­be­reit­schaft des Kraft­fahr­zeuges oder das Abschleppen des Kraft­fahr­zeuges in die nächst­ge­le­gene Werk­stattbis 300 €
Veran­las­sung und Kosten­über­nahme des zur Wieder­her­stel­lung benö­tigten Ersatz­teil­ver­sands
Veran­las­sung und Kosten­über­nahme des zur Wieder­her­stel­lung benö­tigten Ersatz­teil­ver­sands 
Orga­ni­sa­tion und Kosten­über­nahme des Kraft­fahr­zeug­trans­ports nach Ausfall des Kraft­fahr­zeugs zu einer geeig­neten Werk­statt oder an den Wohnort
Orga­ni­sa­tion und Kosten­über­nahme des Kraft­fahr­zeug­trans­ports nach Ausfall des Kraft­fahr­zeugs zu einer geeig­neten Werk­statt oder an den Wohnort 
Orga­ni­sa­tion und Kosten­über­nahme der Verschrot­tung des Fahr­zeugs
Orga­ni­sa­tion und Kosten­über­nahme der Verschrot­tung des Fahr­zeugs 
Orga­ni­sa­tion und Kosten­über­nahme der Verfah­rens­ge­bühren bei Verzol­lung des Fahr­zeugs
Orga­ni­sa­tion und Kosten­über­nahme der Verfah­rens­ge­bühren bei Verzol­lung des Fahr­zeugs 
Erstat­tung zusätz­li­cher durch den Kraft­fahr­zeug­aus­fall entstan­dener Reise-, Über­nach­tungs- und Werk­statt­rück­ho­lungs­kosten
Erstat­tung zusätz­li­cher durch den Kraft­fahr­zeug­aus­fall entstan­dener Reise-, Über­nach­tungs- und Werk­statt­rück­ho­lungs­kostenbis 2.500 €
Versi­cherte Ereig­nisse
Versi­cherte Ereig­nisse
Fahr­un­tüch­tig­keit des Kraft­fahr­zeugs durch eine Panne
Fahr­un­tüch­tig­keit des Kraft­fahr­zeugs durch eine Panne 
Fahr­un­tüch­tig­keit des Kraft­fahr­zeugs durch einen Unfall
Fahr­un­tüch­tig­keit des Kraft­fahr­zeugs durch einen Unfall 
Bei Dieb­stahl des Kraft­fahr­zeugs
Bei Dieb­stahl des Kraft­fahr­zeugs 
Einschrän­kungen
Einschrän­kungen
Kein Versi­che­rungs­schutz für Kraft­fahr­zeuge die älter als 10 Jahre sind
Kein Versi­che­rungs­schutz für Kraft­fahr­zeuge die älter als 10 Jahre sind 
Kein Versi­che­rungs­schutz für Fahrer ohne die vorge­schrie­bene Fahr­er­laubnis
Kein Versi­che­rungs­schutz für Fahrer ohne die vorge­schrie­bene Fahr­er­laubnis 
Keine Kosten­über­nahme für Repa­ra­tur­kosten, den Zoll­be­trag und die dort anfal­lenden Steuern
Keine Kosten­über­nahme für Repa­ra­tur­kosten, den Zoll­be­trag und die dort anfal­lenden Steuern 
Selbst­be­halt
Selbst­be­halt
Selbst­be­halt
  • Mit Selbst­be­halt bzw. Selbst­be­tei­li­gung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versi­che­rungs­nehmer im Leis­tungs­fall selbst zahlt. 
Kein Selbst­be­halt
Kein Selbst­be­halt
 
Reise-Unfallversicherung
Leis­tungs­merk­maleReise-Unfall­versi­che­rung
Die Reise-Unfall­ver­si­che­rung dient der Zahlung von Scha­dens­er­satz­leis­tungen, wenn in Folge eines Unfalles eine
Inva­li­dität oder der Todes­fall eintreten bzw. kosme­ti­sche Opera­tionen oder ein Kran­ken­trans­port nötig werden.
Die Reise-Unfall­ver­si­che­rung dient der Zahlung von Scha­dens­er­satz­leis­tungen, wenn in Folge eines Unfalles eine
Inva­li­dität oder der Todes­fall eintreten bzw. kosme­ti­sche Opera­tionen oder ein Kran­ken­trans­port nötig werden.
Versi­cherte Ereig­nisse in Folge eines Unfalles
Versi­cherte Ereig­nisse in Folge eines Unfalles
Im Todes­fall
Im Todes­fall 
Im Inva­li­di­täts­fall
Im Inva­li­di­täts­fall 
Bei kosme­ti­schen Opera­tionen
Bei kosme­ti­schen Opera­tionen 
Bei Kran­ken­trans­porten
Bei Kran­ken­trans­porten 
Versi­cherte Leis­tungen
Versi­cherte Leis­tungen
Im Inva­li­di­täts­fall
Im Inva­li­di­täts­fall
Für Erwach­sene bis
Bei erdge­bun­denen Reisen bis
Für Erwach­sene bis
Bei erdge­bun­denen Reisen bis
40.000 €
-
Für minder­jäh­rige Kinder bis
Bei erdge­bun­denen Reisen bis
Für minder­jäh­rige Kinder bis
Bei erdge­bun­denen Reisen bis
10.000 €
-
Im Todes­fall
Im Todes­fall
Für Erwach­sene bis
Bei erdge­bun­denen Reisen bis
Für Erwach­sene bis
Bei erdge­bun­denen Reisen bis
20.000 €
15.000 €
Für minder­jäh­rige Kinder bis
Bei erdge­bun­denen Reisen bis
Für minder­jäh­rige Kinder bis
Bei erdge­bun­denen Reisen bis
10.000 €
10.000 €
Bei kosme­ti­schen Opera­tionen
Bei kosme­ti­schen Opera­tionen
Für Erwach­sene und minder­jäh­rige Kinder bis
Bei erdge­bun­denen Reisen bis
Für Erwach­sene und minder­jäh­rige Kinder bis
Bei erdge­bun­denen Reisen bis
5.000 €
-
Bei Kran­ken­trans­porten
Bei Kran­ken­trans­porten
Für Erwach­sene und minder­jäh­rige Kinder bis
Bei erdge­bun­denen Reisen bis
Für Erwach­sene und minder­jäh­rige Kinder bis
Bei erdge­bun­denen Reisen bis
5.000 €
-
Selbst­be­halt
Selbst­be­halt
Kein Selbst­be­halt
Kein Selbst­be­halt
 
Zusatzprodukt Aktiv-Urlaub Plus

Leis­tungs­merk­maleAktiv-Urlaub Plus
Die Zusatz­ver­si­che­rung Aktiv-Urlaub Plus ergänzt die versi­cherten Ereig­nisse und versi­cherten Leis­tungen der jewei­ligen Haupt­ver­si­che­rung. Der Umfang der Ergän­zung ist abhängig vom gewählten Tarif.
Die Zusatz­ver­si­che­rung Aktiv-Urlaub Plus ergänzt die versi­cherten Ereig­nisse und versi­cherten Leis­tungen der jewei­ligen Haupt­ver­si­che­rung. Der Umfang der Ergän­zung ist abhängig vom gewählten Tarif.
Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung (nur gültig in Verbin­dung mit dem Haupt­pro­dukt Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung)

Zusätz­lich versi­cherte Ereig­nisse
  • Erheb­li­cher Schaden (mindes­tens 500 €) an Ihrem Sport­gerät durch Unfall, Feuer, Leitungs­was­ser­schäden, Elemen­tar­er­eig­nissen oder straf­baren Hand­lungen Dritter (z. B. Einbruch­diesbstahl)
  • Uner­war­tete Sport­un­fä­hig­keit
Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung (nur gültig in Verbin­dung mit dem Haupt­pro­dukt Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung)

Zusätz­lich versi­cherte Ereig­nisse
  • Erheb­li­cher Schaden (mindes­tens 500 €) an Ihrem Sport­gerät durch Unfall, Feuer, Leitungs­was­ser­schäden, Elemen­tar­er­eig­nissen oder straf­baren Hand­lungen Dritter (z. B. Einbruch­diesbstahl)
  • Uner­war­tete Sport­un­fä­hig­keit
 
Reise­ab­bruch-Versi­che­rung (nur gültig in Verbin­dung mit  dem Haupt­pro­dukt Reise­ab­bruch-Versi­che­rung)

Zusätz­lich versi­cherte Ereig­nisse:
  • Erheb­li­cher Schaden (mindes­tens 500 €) an Ihrem Sport­gerät durch Unfall, Feuer, Leitungs­was­ser­schäden, Elemen­tar­er­eig­nissen oder straf­baren Hand­lungen Dritter (z. B. Einbruch/​Diebb­stahl)
  • Uner­war­tete Sport­un­fä­hig­keit
Zusätz­lich versi­cherte Leis­tung:
  • Erstat­tung von Leih­ge­bühren für ein gleich­ar­tiges Sport­gerät bis 500 €
Reise­ab­bruch-Versi­che­rung (nur gültig in Verbin­dung mit  dem Haupt­pro­dukt Reise­ab­bruch-Versi­che­rung)

Zusätz­lich versi­cherte Ereig­nisse:
  • Erheb­li­cher Schaden (mindes­tens 500 €) an Ihrem Sport­gerät durch Unfall, Feuer, Leitungs­was­ser­schäden, Elemen­tar­er­eig­nissen oder straf­baren Hand­lungen Dritter (z. B. Einbruch/​Diebb­stahl)
  • Uner­war­tete Sport­un­fä­hig­keit
Zusätz­lich versi­cherte Leis­tung:
  • Erstat­tung von Leih­ge­bühren für ein gleich­ar­tiges Sport­gerät bis 500 €
 
Reise­ge­päck-Versi­che­rung (nur gültig in Verbin­dung mit  dem Haupt­pro­dukt Reise­ge­päck-Versi­che­rung)

Zusätz­lich versi­cherte Leis­tungen:
  • Erhö­hung der Reise­ge­päck-Versi­che­rungs­summe für Sport­ge­räte: 1.500 €
Reise­ge­päck-Versi­che­rung (nur gültig in Verbin­dung mit  dem Haupt­pro­dukt Reise­ge­päck-Versi­che­rung)

Zusätz­lich versi­cherte Leis­tungen:
  • Erhö­hung der Reise­ge­päck-Versi­che­rungs­summe für Sport­ge­räte: 1.500 €
 
Selbst­be­halt
Selbst­be­halt
Selbst­be­halt
  • Mit Selbst­be­halt bzw. Selbst­be­tei­li­gung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versi­che­rungs­nehmer im Leis­tungs­fall selbst zahlt. 
Kein Selbst­be­halt
Kein Selbst­be­halt
Zusatzprodukt Camping-Urlaub Plus Europa

Leis­tungs­merk­maleCamping-Urlaub Plus Europa
Die Zusatz­ver­si­che­rung Camping-Urlaub Plus ergänzt die versi­cherten Ereig­nisse und versi­cherten Leis­tungen der jewei­ligen Haupt­ver­si­che­rung. Der Umfang der Ergän­zung ist abhängig vom gewählten Tarif.
Die Zusatz­ver­si­che­rung Camping-Urlaub Plus ergänzt die versi­cherten Ereig­nisse und versi­cherten Leis­tungen der jewei­ligen Haupt­ver­si­che­rung. Der Umfang der Ergän­zung ist abhängig vom gewählten Tarif.
Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung (nur gültig in Verbin­dung mit  dem Haupt­pro­dukt Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung)

Zusätz­lich versi­chertes Ereignis:
  • Erheb­li­cher Schaden (ab 500 €) an Ihrem Camping-Fahr­zeug durch ein Unfall­er­eignis, Feuer oder Elemen­tar­er­eignis bzw. bei einem Dieb­stahl des Reise­fahr­zeugs
     
Zusätz­liche Leis­tungen:
  • Erstat­tung der Kosten für bis zu 3 Über­nach­tungen in einer Ersatz­un­ter­kunft bei verspä­tetem Antritt des Camping­platz­auf­ent­haltes oder bei Nicht­an­tritt durch dessen Über­bu­chung, je Nacht 100 €.
Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung (nur gültig in Verbin­dung mit  dem Haupt­pro­dukt Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung)

Zusätz­lich versi­chertes Ereignis:
  • Erheb­li­cher Schaden (ab 500 €) an Ihrem Camping-Fahr­zeug durch ein Unfall­er­eignis, Feuer oder Elemen­tar­er­eignis bzw. bei einem Dieb­stahl des Reise­fahr­zeugs
     
Zusätz­liche Leis­tungen:
  • Erstat­tung der Kosten für bis zu 3 Über­nach­tungen in einer Ersatz­un­ter­kunft bei verspä­tetem Antritt des Camping­platz­auf­ent­haltes oder bei Nicht­an­tritt durch dessen Über­bu­chung, je Nacht 100 €.
 
Reise­ab­bruch-Versi­che­rung (nur gültig in Verbin­dung mit  dem Haupt­pro­dukt Reise­ab­bruch-Versi­che­rung)

Zusätz­lich versi­chertes Ereignis:
  • Erheb­li­cher Schaden (ab 500 €) an Ihrem Camping-Fahr­zeug durch ein Unfall­er­eignis, Feuer oder Elemen­tar­er­eignis bzw. bei einem Dieb­stahl des Reise­fahr­zeugs
     
Zusätz­liche Leis­tungen:
  • Erstat­tung der Kosten für bis zu 3 Über­nach­tungen in einer Ersatz­un­ter­kunft bei verspä­tetem Antritt des Camping­platz­auf­ent­haltes oder bei Nicht­an­tritt durch dessen Über­bu­chung, je Nacht 100 €.
Reise­ab­bruch-Versi­che­rung (nur gültig in Verbin­dung mit  dem Haupt­pro­dukt Reise­ab­bruch-Versi­che­rung)

Zusätz­lich versi­chertes Ereignis:
  • Erheb­li­cher Schaden (ab 500 €) an Ihrem Camping-Fahr­zeug durch ein Unfall­er­eignis, Feuer oder Elemen­tar­er­eignis bzw. bei einem Dieb­stahl des Reise­fahr­zeugs
     
Zusätz­liche Leis­tungen:
  • Erstat­tung der Kosten für bis zu 3 Über­nach­tungen in einer Ersatz­un­ter­kunft bei verspä­tetem Antritt des Camping­platz­auf­ent­haltes oder bei Nicht­an­tritt durch dessen Über­bu­chung, je Nacht 100 €.
 
Reise­ge­päck-Versi­che­rung (nur gültig in Verbin­dung mit  dem Haupt­pro­dukt Reise­ge­päck-Versi­che­rung)

Zusätz­liche Leis­tungen:
  • Versi­che­rungs­schutz für Ihre Campin­g­aus­rüs­tung Ihre Campin­g­aus­rüs­tung (z.B. Zelte, Vorzelte, Sonnen­dä­cher, Solar­an­lagen, Camping­möbel und Haus­halts­ge­räte). Hierzu zählen auch Elek­tro­fahr­räder und E-Scooter. Entschä­di­gungs­summe je Versi­che­rungs­fall bis zu 2.000 €
Reise­ge­päck-Versi­che­rung (nur gültig in Verbin­dung mit  dem Haupt­pro­dukt Reise­ge­päck-Versi­che­rung)

Zusätz­liche Leis­tungen:
  • Versi­che­rungs­schutz für Ihre Campin­g­aus­rüs­tung Ihre Campin­g­aus­rüs­tung (z.B. Zelte, Vorzelte, Sonnen­dä­cher, Solar­an­lagen, Camping­möbel und Haus­halts­ge­räte). Hierzu zählen auch Elek­tro­fahr­räder und E-Scooter. Entschä­di­gungs­summe je Versi­che­rungs­fall bis zu 2.000 €
 
Selbst­be­halt
Selbst­be­halt
Selbst­be­halt
  • Mit Selbst­be­halt bzw. Selbst­be­tei­li­gung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versi­che­rungs­nehmer im Leis­tungs­fall selbst zahlt. 
Kein Selbst­be­halt
Kein Selbst­be­halt
Pandemie-Schutz Plus Zusatzprodukt Reiserücktrittsversicherung
Leis­tungs­merk­malePandemie-Schutz Plus Reise­rück­tritts­versi­che­rung
Die Zusatz­ver­si­che­rung Pandemie-Schutz Plus ergänzt die versi­cherten Ereig­nisse der abge­schlos­senen Haupt­ver­si­che­rung. Die Reise-Rück­tritts­ver­si­che­rung muss in der Haupt­ver­si­che­rung enthalten sein.
Die Zusatz­ver­si­che­rung Pandemie-Schutz Plus ergänzt die versi­cherten Ereig­nisse der abge­schlos­senen Haupt­ver­si­che­rung. Die Reise-Rück­tritts­ver­si­che­rung muss in der Haupt­ver­si­che­rung enthalten sein.
Zusätz­lich versi­cherte Ereig­nisse
Zusätz­lich versi­cherte Ereig­nisse
Ein zusätz­lich versi­chertes Ereignis liegt vor, wenn ein Verdacht auf eine Infek­tion oder eine Infek­tion mit einer pande­misch auftre­tenden Krank­heit (Pandemie) vorliegt und aus diesem Grund:
Ein zusätz­lich versi­chertes Ereignis liegt vor, wenn ein Verdacht auf eine Infek­tion oder eine Infek­tion mit einer pande­misch auftre­tenden Krank­heit (Pandemie) vorliegt und aus diesem Grund:
Eine häus­liche Isola­tion (Quaran­täne) infolge einer behörd­li­chen Maßnahme (z. B. Anord­nung) oder einer Anord­nung durch berech­tigte Dritte (z. B. Arzt) auf der Basis einer gesetz­li­chen Grund­lage (z. B. Verord­nung) erfor­der­lich wird
Eine häus­liche Isola­tion (Quaran­täne) infolge einer behörd­li­chen Maßnahme (z. B. Anord­nung) oder einer Anord­nung durch berech­tigte Dritte (z. B. Arzt) auf der Basis einer gesetz­li­chen Grund­lage (z. B. Verord­nung) erfor­der­lich wird 
Die Beför­de­rung oder das Betreten des versi­cherten Miet­ob­jektes durch berech­tigte Dritte (z. B. Flug­ha­fen­per­sonal, Vermieter) am Tag der Hinreise (Reise­be­ginn) verwei­gert wird
Die Beför­de­rung oder das Betreten des versi­cherten Miet­ob­jektes durch berech­tigte Dritte (z. B. Flug­ha­fen­per­sonal, Vermieter) am Tag der Hinreise (Reise­be­ginn) verwei­gert wird 
Versi­cherte Leis­tungen
Versi­cherte Leis­tungen
Bei Nicht­an­tritt der Reise/​Nicht­nut­zung des Miet­ob­jekts
Bei Nicht­an­tritt der Reise/​Nicht­nut­zung des Miet­ob­jekts
Erstat­tung der Rück­tritts­kosten inklu­sive bei der Buchung berech­neter Vermitt­lungs­ent­gelte
Erstat­tung der Rück­tritts­kosten inklu­sive bei der Buchung berech­neter Vermitt­lungs­ent­gelte 
Erstat­tung des Einzel­zim­mer­zu­schlags oder Ersatz der antei­ligen Kosten für das Doppel­zimmer bei Teil­stor­nie­rung durch eine mitrei­sende Person
Erstat­tung des Einzel­zim­mer­zu­schlags oder Ersatz der antei­ligen Kosten für das Doppel­zimmer bei Teil­stor­nie­rung durch eine mitrei­sende Person 
Bei verspä­tetem Reise­an­tritt
Bei verspä­tetem Reise­an­tritt
Erstat­tung der zusätz­lich entste­henden Hinreise-Mehr­kosten
Erstat­tung der zusätz­lich entste­henden Hinreise-Mehr­kosten 
Erstat­tung der nicht in Anspruch genom­menen Reise­leis­tungen
Erstat­tung der nicht in Anspruch genom­menen Reise­leis­tungen 
Bei Umbu­chung der Reise
Bei Umbu­chung der Reise
Ersatz der Umbu­chungs­kosten bei Umbu­chung aus versi­chertem Grund
Ersatz der Umbu­chungs­kosten bei Umbu­chung aus versi­chertem Grund 
Erstat­tung der Umbu­chungs­kosten ohne versi­cherten Grund bis 42 Tage vor Reise­an­tritt bis
Erstat­tung der Umbu­chungs­kosten ohne versi­cherten Grund bis 42 Tage vor Reise­an­tritt bis30 €
Selbst­be­halt 
Selbst­be­halt 
Selbst­be­halt
  • Mit Selbst­be­halt bzw. Selbst­be­tei­li­gung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versi­che­rungs­nehmer im Leis­tungs­fall selbst zahlt. 
Kein Selbst­be­halt
Kein Selbst­be­halt
Pandemie-Schutz Plus Zusatzprodukt Reiseabbruch-Versicherung
Leis­tungs­merk­malePandemie-Schutz Plus Reise­ab­bruch-Versi­che­rung 
Die Zusatz­ver­si­che­rung Pandemie-Schutz Plus ergänzt die versi­cherten Ereig­nisse der abge­schlos­senen Haupt­ver­si­che­rung. Die Reise­ab­bruch-Versi­che­rung muss in der Haupt­ver­si­che­rung enthalten sein.
Die Zusatz­ver­si­che­rung Pandemie-Schutz Plus ergänzt die versi­cherten Ereig­nisse der abge­schlos­senen Haupt­ver­si­che­rung. Die Reise­ab­bruch-Versi­che­rung muss in der Haupt­ver­si­che­rung enthalten sein.
Zusätz­lich versi­cherte Ereig­nisse
Zusätz­lich versi­cherte Ereig­nisse
Ein zusätz­lich versi­chertes Ereignis liegt vor, wenn ein Verdacht auf eine Infek­tion oder eine Infek­tion mit einer pande­misch auftre­tenden Krank­heit (Pandemie) vorliegt und aus diesem Grund:
Ein zusätz­lich versi­chertes Ereignis liegt vor, wenn ein Verdacht auf eine Infek­tion oder eine Infek­tion mit einer pande­misch auftre­tenden Krank­heit (Pandemie) vorliegt und aus diesem Grund:
Eine Isola­tion (Quaran­täne) infolge einer behörd­li­chen Maßnahme (z. B. Anord­nung) oder einer Anord­nung durch berech­tigte Dritte (z. B. Arzt) auf der Basis einer gesetz­li­chen Grund­lage (z. B. Verord­nung) erfor­der­lich wird
Eine Isola­tion (Quaran­täne) infolge einer behörd­li­chen Maßnahme (z. B. Anord­nung) oder einer Anord­nung durch berech­tigte Dritte (z. B. Arzt) auf der Basis einer gesetz­li­chen Grund­lage (z. B. Verord­nung) erfor­der­lich wird 
Die Beför­de­rung durch berech­tigte Dritte (z. B. Flug­ha­fen­per­sonal) am Tag der Rück­reise (Reise­ende) verwei­gert wird
Die Beför­de­rung durch berech­tigte Dritte (z. B. Flug­ha­fen­per­sonal) am Tag der Rück­reise (Reise­ende) verwei­gert wird 
Versi­cherte Leis­tungen
Versi­cherte Leis­tungen
Bei Reise­ab­bruch
Bei Reise­ab­bruch
Erstat­tung des voll­stän­digen Reise­preises, wenn die Reise inner­halb der ersten Reise­hälfte (inner­halb der ersten 8 Reise­tage) abge­bro­chen wird
Erstat­tung des voll­stän­digen Reise­preises, wenn die Reise inner­halb der ersten Reise­hälfte (inner­halb der ersten 8 Reise­tage) abge­bro­chen wird 
Erstat­tung der nicht in Anspruch genom­menen Reise­leis­tungen, wenn die Reise inner­halb der zweiten Reise­hälfte (spätes­tens ab dem 9. Reisetag) abge­bro­chen wird
Erstat­tung der nicht in Anspruch genom­menen Reise­leis­tungen, wenn die Reise inner­halb der zweiten Reise­hälfte (spätes­tens ab dem 9. Reisetag) abge­bro­chen wird 
Erstat­tung der zusätz­lich entstan­denen Rück­rei­se­kosten inklu­sive sons­tiger Mehr­kosten (z. B. Über­nach­tung und Verpfle­gung)
Erstat­tung der zusätz­lich entstan­denen Rück­rei­se­kosten inklu­sive sons­tiger Mehr­kosten (z. B. Über­nach­tung und Verpfle­gung) 
Bei Unter­bre­chung der Reise
Bei Unter­bre­chung der Reise
Erstat­tung der nicht in Anspruch genom­menen Reise­leis­tungen bzw. Erstat­tung der nicht genutzten Reise­tage anteilig zur gesamten Reise­dauer
Erstat­tung der nicht in Anspruch genom­menen Reise­leis­tungen bzw. Erstat­tung der nicht genutzten Reise­tage anteilig zur gesamten Reise­dauer 
Ersatz der Nach­rei­se­kosten, bei einer Rund­reise oder Kreuz­fahrt, um wieder zur Reise­gruppe gelangen zu können
Ersatz der Nach­rei­se­kosten, bei einer Rund­reise oder Kreuz­fahrt, um wieder zur Reise­gruppe gelangen zu können 
Bei verspä­teter Rück­reise
Bei verspä­teter Rück­reise
Erstat­tung der zusätz­lich entstan­denen Rück­rei­se­kosten inklu­sive sons­tiger Mehr­kosten (z. B. Über­nach­tung und Verpfle­gung) sowie der zusätz­li­chen Unter­kunfts­kosten
Erstat­tung der zusätz­lich entstan­denen Rück­rei­se­kosten inklu­sive sons­tiger Mehr­kosten (z. B. Über­nach­tung und Verpfle­gung) sowie der zusätz­li­chen Unter­kunfts­kosten 
Selbst­be­halt
Selbst­be­halt
Selbst­be­halt
  • Mit Selbst­be­halt bzw. Selbst­be­tei­li­gung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versi­che­rungs­nehmer im Leis­tungs­fall selbst zahlt. 
Kein Selbst­be­halt
Kein Selbst­be­halt
Zusatz­pro­dukt Selbstbehaltsausschluss-Versicherung
Leis­tungs­merk­maleSelbst­behalts­ausschluss
Die Zusatz­ver­si­che­rung Selbst­be­halt­über­nahme-Versi­che­rung lässt den Selbst­be­halt in der Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung und Reise­ab­bruch-Versi­che­rung bei allen Tarifen der HanseMerkur entfallen.
Die Zusatz­ver­si­che­rung Selbst­be­halt­über­nahme-Versi­che­rung lässt den Selbst­be­halt in der Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung und Reise­ab­bruch-Versi­che­rung bei allen Tarifen der HanseMerkur entfallen.
Kein Selbst­be­halt bei ambu­lant behan­delten Erkran­kungen in Höhe von 20 %
Kein Selbst­be­halt bei ambu­lant behan­delten Erkran­kungen in Höhe von 20 % 

eKomi - letzte Kunden­be­wer­tungen:

vor 2 Tagen

Sehr intuitive Gestaltung und ein schneller Abschlussprozess. Übersichtliche Gestaltung der Seiten und der Eingabefelder.

vor 2 Tagen

Einfach und gut zu finden die Seiten die man braucht

vor 2 Tagen

Alles ok gelaufen

Ekomi-Siegel gold
4.8 / 5
1074 Rezensionen

Fragen & Antworten Reise­schutz Gold & Platin

Bis wann muss ich den Reiseschutz Gold und Platin abschließen?

Auch kurzfristig buchbar

Schließen Sie den Reiseschutz Gold und Platin am besten sofort bei der Reisebuchung ab. Spätestens ist der Abschluss 30 Tage vor Ihrem Reisebeginn möglich. Liegen zwischen dem Buchungszeitpunkt und dem Reiseantritt weniger als 30 Tage, müssen Sie die Versicherung innerhalb von 3 Werktagen nach der Reisebuchung abschließen.

Sie sind zu spät dran? In der Buchungstrecke haben Sie die Möglichkeit die Reiseversicherungspakete auch ohne Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Dies ist jederzeit vor Reisebeginn möglich.

Gibt es für Familien spezielle Tarife?

Besondere Konditionen für Familien

Bis zu 2 Erwachsene und mindestens 1 Kind (maximal 7 Kinder) bis zum 21. Geburtstag gelten als Familie, wenn sie zusammen reisen. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich.

Wer gilt als Gruppe?

Gruppendefinition

Eine Gruppe besteht aus mindestens 10 Personen und bei Bahnreisen aus mindestens 6 Personen. Das Reisedatum und das Reiseziel müssen für alle Gruppenreisenden identisch sein.

Sie können das Reiseschutz-Paket Gold und Platin auch für Gruppen ganz einfach online abschließen. Folgen Sie den Buchungslinks auf dieser Seite und wählen in der Buchungsstrecke bei der Frage "Wer reist?" das Feld "Gruppe" aus.

Wird die Gruppe von einem Reiseleiter begleitet und kann keine Ersatzperson gestellt werden muss dieser zusätzlich eine Reiseleiterversicherung abschließen. Dieser Zusatz muss separat abgeschlossen werden: Reiseleiter-Absicherung abschließen

Gibt es spezielle Tarife für Klassenfahrten oder Gruppenreisen für junge Leute?

Günstige Konditionen für Gruppen von jungen Leuten

Für Klassenfahrten und Gruppenreisen für Personen bis zu 29 Jahren bieten wir eine eigene Gruppenversicherung für Schüler und junge Leute an mit besonders günstigen Konditionen an.

Mehr Informationen zur Gruppenversicherung für junge Leute

Welche Transportarten sind versichert?

Flug-, Bahn-, Bus- und Schiffsreisen

Unser Urlaubsreiseschutz Gold und Platin gilt für Flug-, Bahn-, Bus- und Schiffsreisen sowie Eigenanreisen mit dem Auto. Wählen Sie im Buchungsprozess unter „Was möchten Sie versichern?“ den Transport aus (Hauptverkehrsmittel). Geben Sie unter „Gesamtreisepreis“ auch die Kosten für weitere Verkehrsmittel an (z. B. Flughafen-Transfers). Haben Sie am Urlaubsort zusätzlich einen Mietwagen gemietet, rechnen Sie diese Kosten ebenfalls in den Gesamtpreis ein.

Wie versichere ich meinen Urlaub in einer Ferienwohnung?

Einzelbeträge zusammenrechnen

Möchten Sie zusätzlich zu Ihrer Ferienwohnung auch die An- und Abreise mitversichern, wählen Sie im Buchungsprozess Ihre Reiseart aus: „Flugreise“, „Auto- oder Busreise“, „Bahnreise“ oder „Schiffsreise“. Addieren Sie alle Einzelpreise und geben den Betrag bei „Gesamtreisepreis“ an.

Was ist eine „unerwartete schwere Erkrankung“?

Definition und Beispiele

Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung muss „unerwartet“ und „schwer“ sein.

Die Erkrankung ist in folgenden Fällen unerwartet:

  • Fall 1: Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung gilt als unerwartet.
  • Fall 2: Versichert ist ebenfalls das erneute Auftreten einer Erkrankung, wenn in den letzten 2 Wochen vor Versicherungsabschluss für diese Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist.

Beispiele für schwere Erkrankungen (nicht abschließend):

  • Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat eine Reiseuntauglichkeit attestiert.
  • Die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung ist so stark, dass die versicherte Person aufgrund von Symptomen und Beschwerden der Erkrankung die geplante Hauptreiseleistung nicht wahrnehmen kann.
  • Wegen dieser ärztlich attestierten Erkrankung einer Risikoperson ist die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich.

Beispiele für eine „unerwartete schwere Erkrankung“ in der Reiserücktrittsversicherung (nicht abschließend):

  • Die versicherte Person schließt für eine gebuchte Reise eine Versicherung ab. Kurz vor Reiseantritt erleidet sie erstmals einen Herzinfarkt.
  • Bei der Mutter der versicherten Person wird nach Abschluss der Versicherung eine Lungenentzündung diagnostiziert. Aufgrund der Erkrankung ist die Mutter auf Betreuung durch die versicherte Person angewiesen.

Beispiele für eine „unerwartete schwere Erkrankung“ in der Reiseabbruch-Versicherung (nicht abschließend):

  • Die versicherte Person schließt für eine gebuchte Reise eine Versicherung ab. Während der Reise erleidet sie erstmals einen Herzinfarkt.
  • Bei der Mutter der versicherten Person wird nach Abschluss der Versicherung eine Lungenentzündung während der Reise der versicherten Person diagnostiziert. Aufgrund der Erkrankung ist die Mutter auf Betreuung durch die versicherte Person angewiesen.

Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. 

Beispiel, bei dem keine „unerwartete schwere Erkrankung“ vorliegt (nicht abschließend):

  • Die versicherte Person leidet unter einer Erkrankung, bei der Schübe ein charakteristisches Merkmal des Verlaufs sind (z. B. Multiple Sklerose, Morbus Crohn). In den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss wurde eine Behandlung für die bestehende Erkrankung durchgeführt. Daher wird für die Verschlechterung dieser Erkrankung nicht geleistet.
Gibt es im Reiseschutz Gold & Platin einen Selbstbehalt?

Nur in wenigen Ausnahmen

Größtenteils haben unsere Urlaubsversicherungen keinen Selbstbehalt. Lediglich bei der Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung fällt bei ambulant behandelten Erkrankungen ein Eigenanteil von 20 % an.

Der Selbstbehalt kann optional mit einer zusätzlichen Selbstbehaltsübernahmeversicherung im Buchungsprozess vollständig ausgeschlossen werden.

Kann ich einen Reisepreis von über 20.000 € absichern?

Als Höherversicherung möglich

Sie können mit unseren Standard-Produkten einen Reisepreis von bis zu 20.000 € pro Person absichern. Wenn Sie einen Reisepreis von mehr als 20.000 € (und bis zu 50.000 €) absichern möchten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit eine Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Reiseabbbruch-Versicherung oder den Reiseschutz Platin für Reisepreise bis zu 50.000 € als Höherversicherung buchen. 

Jetzt Reisepreis über 20.000 € mit Höherversicherung absichern

Oder senden Sie uns bitte eine Anfrage über unser Kontaktformular.

Wie verhalte ich mich, wenn der Versicherungsfall eintritt?

24-Stunden-Notruf-Service und Schadenformular

Im Notfall erreichen Sie unseren 24-Stunden-Notruf rund um die Uhr unter: +49 40 5555-7877. Einen Schaden melden Sie über das Online-Schadenformular. Lesen Sie auch wichtige Informationen zum Verhalten im Notfall.

Coronavirus: Was leistet die Reise-Krankenversicherung?

Grundsätzlich versichert

Wenn Sie bei der HanseMerkur eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen haben, sind Sie im Ausland umfassend geschützt. Sollten Sie sich während Ihrer Auslandsreise mit dem Coronavirus infizieren, sind die dadurch vor Ort anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten grundsätzlich versichert!  

Es werden auch Behandlungskosten über 100.000 € übernommen. Die Behandlungen von Erkrankungen, die durch COVID 19 ausgelöst wurden, sind ebenfalls mitversichert.

Dies trifft auch zu, seitdem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Coronavirus als Pandemie klassifiziert hat.

Weitere Informationen zum Coronavirus

Greift die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich am Coronavirus erkranke und die Reise nicht antreten kann?

Erkrankung mit Nachweis versichert

Versichert ist der Eintritt einer unerwarteten und schweren Erkrankung. Zur Prüfung Ihres Anspruchs senden Sie uns bitte ein aussagefähiges ärztliches Attest zu. Das positive Ergebnis eines Corona-Schnelltests ist kein versichertes Ereignis.

Coronavirus: Wann leistet die Reiserücktrittsversicherung?

Bei unerwarteter und schwerer Erkrankung

Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer unerwarteten und schweren Erkrankung von Ihrer Reise zurücktreten müssen - also auch wenn Sie an COVID-19 erkranken. 

Die Angst zu erkranken, ein hohes Ansteckungsrisiko oder eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes stellen kein versichertes Ereignis dar.

Mit dem Corona-Reiseschutz können Sie sich außerdem zusätzlich für den Fall der häuslichen Quarantäne absichern.

Weitere Informationen zum Coronavirus

Produktdetails Corona-Reiseschutz

Was unterscheidet den Pandemie-Schutz Plus von der normalen Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung?

Vergleich ansehen

Beim Pandemie-Schutz Plus handelt es sich um ein Produkt, dass Sie zusätzlich zu einer Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung abschließen können. Damit erweitern Sie die Leistungen Ihrer Versicherung.

Welche Leistungen in welchem Produkt enthalten sind, sehen, Sie in unserem Corona-Versicherungsvergleich.

Unser Zusatz­schutz

Camping-Urlaub in Europa – mit unserem Extra-Schutz

Sie planen einen Camping-Urlaub in Europa? Dann ist unser Camping-Urlaub Plus Europa genau das Richtige für Sie. Er erweitert Ihren gebuchten Reiseschutz und ist genau auf Camping-Bedürfnisse angepasst. Einfach zusammen mit Ihrer Reiseversicherung abschließen.  

Aktiv-Urlaub welt­weit – mit unserem Extra-Schutz

Sie planen einen Skiurlaub? Dann ist unser Aktiv-Urlaub Plus genau das Richtige für Sie. Er erweitert Ihren gebuchten Reiseschutz und ist genau auf die Bedürfnisse eines Sport-Urlaubs angepasst. Einfach zusammen mit Ihrer Reiseversicherung abschließen.  

Unsere Tipps

Reise­schutz Gold und Platin ohne Selbst­be­halt

Sie möchten Ihren Eigenanteil bei der Reiserücktrittsversicherung bei ambulant behandelten Krankheiten auf null reduzieren? Schließen Sie den Selbstbehalt bei der Buchung einfach aus.

Reise­ver­si­che­rungs-Paket für Deutsch­land

Sie verreisen in Deutschland? Informieren Sie sich über den günstigen Deutschlandschutz. Kombinieren Sie eine Reiserücktrittversicherung plus Reiseabbruch-Versicherung mit einer Notfall-Versicherung, einer Reisegepäck-Versicherung und einem Autoreiseschutzbrief.

Auch im Notfall immer dabei – Unter­lagen auf Ihrem Handy

Nie mehr Versicherungsunterlagen und Notrufnummern suchen – mit dem Mobile Pass Vertragsdaten digital auf Ihrem Smartphone oder Tablet speichern.

Wich­tige Doku­mente zum Down­load

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Reise­schutz Gold

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(Beispielpreis für 1 Flug- oder Schiffsreise, Reisepreis 1.000 €, bis 65. Geburtstag)

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(Beispielpreis für 1 Flug- oder Schiffsreise, Reisepreis 1.000 €, bis 65. Geburtstag)

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